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Arbeiterkammer warnt vor massiv überhöhten Inkassokosten

Von nachrichten.at/apa, 31. Jänner 2018, 12:06 Uhr
Ratenvereinbarung mit Gläubiger schützt vor Inkasso-Forderungen. Bild: OÖN

LINZ/WIEN. Laut Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich sind bei ihr Beschwerden über Inkassobüros an der Tagesordnung.

Beispielsweise zahlte eine Arbeiterin, die 3.875,92 Euro wegen ausständiger Miete schuldete, insgesamt 6.650 Euro und sollte noch über 10.000 Euro begleichen. Die Konsumentenschützer raten Schuldnern sich aktiv zur Wehr zu setzen.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Die Frau verpflichtete sich 2006 zu monatlichen Ratenzahlungen für ihre Mietschulden in Höhe von 3.875,92 Euro. In elf Jahren bezahlte sie insgesamt 6.650,00 Euro. Trotzdem forderte das Inkassobüro im Oktober 2017 weitere 10.290,69 Euro. Die Frau wandte sich an die AK und nach einem Schreiben, dass diese Vorgehensweise nicht berechtigt sei, zog das Inkassobüro die Forderung zurück.

Inkassokosten notwendig, zweckmäßig und angemessen?

Inkassokosten müssen zweckmäßig, notwendig und angemessen sein, betonte die Interessenvertretung. Sie rät, sich direkt an den Gläubiger zu wenden und eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wenn man eine offene Forderung nicht begleichen kann. So muss kein Inkassobüro tätig werden. Denn wenn der Schuldner dem Gläubiger mitteilt, dass er nicht zahlen kann, ist die Verrechnung von Inkassokosten nicht zulässig.

Bei höheren Forderungen dürfen die Inkassokosten die betriebene Forderung nicht übersteigen. Es sei ratsam, alle Unterlagen zur Forderung und Belege für Zahlungen aufzubewahren und sich die vollständige Bezahlung einer Forderung schriftlich bestätigen zu lassen. Bei langjährigen Ratenvereinbarungen sei zu beachten, dass die Zinsen nach drei Jahren verjähren, so die Konsumentenschützer.

Außerdem schreibe die Inkassogebührenverordnung Höchstsätze vor, die aber nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden müssen. Es liege an jedem Schuldner selbst, zu prüfen ob die verlangten Kosten zulässig seien. Bei Zweifeln könne man sich an die Experten der AK wenden. Im Fall einer Überschuldung empfehlen die Konsumentenschützer, eine kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

 

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5  Kommentare
5  Kommentare
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pepone (60.622 Kommentare)
am 31.01.2018 14:57

naja , wenn eine Firma INKASSO als Fußballsponsor agiert , da muss was verdient werden . zwinkern
ich überlege mir gerade es als Satire oder ernst zu bezeichnen .

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meisteral (11.707 Kommentare)
am 31.01.2018 12:35

Tut mir leid, aber der Inhalt dieses Artikels klingt wie eine Rechtsanleitung von Dr. Google.
Wenn ich nicht zahlen kann, dann ist.... Nicht zulässig.... So ein Schmarren

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jamei (25.498 Kommentare)
am 31.01.2018 12:23

Es wäre besser zu Warnen, dass man seine Verbindlichkeiten sofort bezahlt und nicht auf Kosten von anderen lebt!

Siehe Beispiel in diesem Artikel: Miete - wie kommt der Vermieter dazu?

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 31.01.2018 13:13

Genau so ist es! Die Herrschaften um diesen Kalliauer sind so extrem unternehmerfeindlich, dass fast der Anschein erweckt wird, Ziel sei die möglichst hohe und nachhaltige Schädigung von Gläubigern. In amateurhaften Artikel auch nicht erwähnt wurde, dass all diese Forderungen natürlich einen hohen Zins- und Zinseszinsanteil aufweisen. Liegt aber wohl im Interesse der AK, dies unter den Tisch fallen zu lassen, und die Inkassodienste als Wucherer dastehen zu lassen.

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jamei (25.498 Kommentare)
am 31.01.2018 13:32

So ist es und das die Dame sicher Vorher mehrere Schreiben Ihres Vermieters bekommen haben muss darauf aber anscheinen nicht Willens war zu reagieren wird natürlich von der AK unter den Tisch fallen gelassen....

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