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Aktivbau legt eine Großpleite hin

16.November 2012

Nach monatelangem Ringen und Geduldsproben für die Gläubiger wurde nun doch das Konkursverfahren über Aktivbau eröffnet. Den Antrag hat der Firmenanwalt, der Linzer Klaus Steiner, eingebracht. Zuvor hatten zwei Gläubiger die Insolvenz beantragt.

Aktivbau ist eine der größten Pleiten heuer in Oberösterreich. „Wir gehen davon aus, dass die Gesamtverbindlichkeiten bei rund sechs Millionen Euro liegen“, sagt Franz Loizenbauer, Leiter der Niederlassung des Alpenländischen Kreditorenverbandes (AKV) in Linz. Etwa 250 Gläubiger seien geschädigt. Die Angaben im Konkursantrag sind teils schwer lesbar. Durchschnittlich beschäftigte die 1985 gegründete Baufirma 100 Mitarbeiter. „80 Personen haben noch Ansprüche gegenüber Aktivbau“, sagt Loizenbauer.

Laut Arbeiterkammer Ried geht es für die Ex-Mitarbeiter um insgesamt 850.000 Euro an offenen Gehältern, Löhnen und Abfertigungen. Zumindest ist der Großteil von ihnen schon bei anderen Firmen untergekommen.

Fernando wollte den angeschlagenen Betrieb verkaufen, scheiterte aber. Der Baukonzern Strabag übernahm Materialien und führte Baustellen zu Ende. Im Sommer wurde beschlossen, Aktivbau zu liquidieren. „Dabei ging die Rechnung nicht auf, die Schulden mit Liquidationserlösen abzuzahlen“, sagt Otto Zotter, Leiter der Linzer Niederlassung des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV). Loizenbauer vom AKV sagt, es sei völlig offen, wie hoch die Quote für die Gläubiger werde. Das hängt davon ab, wie viel Geld Aktivbau für von ihr erbrachte Leistungen noch eintreiben kann. Als Masseverwalterin wurde Michaela Speer-Vejnik, Anwältin in Mattighofen, bestellt.

Fernandos Petruswerk hatte Aktivbau vor vier Jahren übernommen. Gegenüber den OÖNachrichten nimmt das Petruswerk Stellung. Die Bestrebung sei gewesen, ein ordnungsgemäßes Liquidationsverfahren durchzuführen. Wegen der Insolvenzanträge hätten die eingeleiteten Maßnahmen aber gestoppt werden müssen. Darum habe man nun selbst einen Antrag gestellt. Das Petruswerk erwarte, dass „berechtigte Ansprüche der Gläubiger nach entsprechender Prüfung in einem nicht unerheblichen Umfang erfüllt werden“, heißt es. (az)

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