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Wechsel des Kollektivvertrags: Fronius wird offiziell Industriebetrieb

Von Sigrid Brandstätter, 13. August 2019, 00:04 Uhr
Wechsel des Kollektivvertrags: Fronius wird offiziell Industriebetrieb
Ein sogenannter Schweißtraktor des oberösterreichischen Leitbetriebs im Einsatz Bild: Fronius International GmbH

LINZ. Firmengruppe wechselt vom Metallgewerbe in die Elektro- und Elektronikindustrie

Dem Industriezulieferer Miba ist es vor einigen Jahren gelungen, mit einem Werk vom Kollektivvertrag (KV) der teureren Metallindustrie ins Gewerbe zu wechseln. Den umgekehrten Weg geht nun Fronius: Ab 2020 gilt für die 3000 Beschäftigten in Wels, Sattledt und Pettenbach der KV der Elektro- und Elektronikindustrie.

Fronius nennt den eigenen Wachstumskurs als Grund für den Wechsel. "Unsere Firmen-Merkmale treffen mittlerweile mehr auf die Industrie als auf das Gewerbe zu", sagt Geschäftsführerin Elisabeth Engelbrechtsmüller-Strauß zu den OÖN. Auch auf dem de facto leergefegten Arbeitsmarkt im Zentralraum ist der attraktivere Elektro- und Elektronikindustrie-KV ein besseres Argument. Engelbrechtsmüller-Strauß sagt, dass sich das Unternehmen schon in den vergangenen Jahren am Industrie-KV orientiert habe.

Der Gewerkschaft ist seit langem ein Dorn im Auge, dass große Firmen, wie eben Fronius, Keba, der Großbäcker Resch & Frisch oder Josko mit seinem Hauptwerk, offiziell Gewerbebetriebe sind. Bei der Gewerkschaft spricht man daher auch von einem "Meilenstein". Mit der Lösung zeige man, dass "der Umstieg von einem Gewerbe- auf einen Industrie-KV eine große Herausforderung, aber keine unüberwindbare Hürde ist", sagt Reinhold Binder von der Produktionsgewerkschaft. Karl Dürtscher von der GPA-djp sagt, dass gerade die Elektro- und Elektronikindustrie zeige, dass wirtschaftlicher Erfolg nicht trotz, sondern wegen der guten Absicherung der Beschäftigten möglich sei. Geholfen haben dürfte den Arbeitnehmer-Vertretern auch, dass Engelbrechtsmüller-Strauß seit zwei Monaten Vize-Präsidentin der Industriellenvereinigung Oberösterreich ist.

Zu Änderungen kommt es vor allem im Rahmenrecht – siehe Kasten – und bei den Vorrückungen. In der Industrie gibt es automatische Erhöhungen alle paar Jahre. Im Gewerbe gibt es jene Erhöhungen, die bei jährlichen Metaller-Lohnrunden vereinbart werden – und jene, die jeder individuell für sich herausschlägt. Auch sind im Industrie-KV der 24. und 31. Dezember ganztags frei, im Gewerbe-KV nicht. Unterschiede gibt es auch bei der Möglichkeit einer Freizeitoption. Welche Mehrkosten auf Fronius zukommen, wollte die Firma nicht sagen.

Gegenüberstellung der Kollektivverträge

Metallgewerbe

  • Facharbeiter-Einstiegslohn
    2205 Euro (Mindestlohn in der Lohngruppe 3)
  • Kündigungsfristen
    bei vier Wochen Betriebszugehörigkeit - eine Woche
    bei einem Jahr - vier Wochen
    bei fünf Jahren - acht Wochen
  • Arbeitgeberkündigung möglich zu jedem letzten Tag der Arbeitswoche (52 Termine)
  • Karenzzeitenanrechnung bis zu 22 Monate insgesamt
  • Überstundenzuschlag für 11. und 12. Stunde und ab 51. Stunde 75 Prozent
  • Kein Jubiläumsgeld


Elektro- & Elektronikindustrie

  • Monatslohn in der Beschäftigungsgruppe D 2206 bis 2405 Euro, später Biennal- u. Triennalsprünge
  • Kündigungsfristen
    bis zwei Jahre - vier Wochen
    fünf bis 15 Jahre - drei Monate
  • Arbeitgeberkündigung möglich per Monatsletzten (12 Termine)
  • Karenzzeitenanrechnung bis zu 22 Monate pro Kind
  • Überstundenzuschlag für 11. und 12. Stunde und ab 51. Stunde 100 Prozent
  • Jubiläumsgeld nach 15 Jahren ein Monatslohn, zwei nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit
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Autorin
Sigrid Brandstätter
stellvertretende Leiterin Ressort Wirtschaft
Sigrid Brandstätter

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5  Kommentare
5  Kommentare
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Merlin01 (16 Kommentare)
am 13.08.2019 17:35

Nach außen hui und innen pfui! Die streiten doch eh um jeden Cent bei den Mitarbeitern, was in der Zeitung steht ist doch nur blabla.... da ist mir zum kotzen !

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silkro (1.257 Kommentare)
am 13.08.2019 15:45

Echt ein tolle Firma, auch was sie sonst für die Mitarbeiter leisten.

Sollten sich andere Unternehmer ein Beispiel nehmen.

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Proking (2.660 Kommentare)
am 13.08.2019 16:03

Würde gerne wissen, welchem Kollektivvertrag die FACC unterliegt und ob Karosseriebauer bzw. Fahrzeugspenglereien (weil Metaller) noch dem KV des holzverarbeitenden Gewerbes (Wagnereien) zugeordnet werden.

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blada (627 Kommentare)
am 13.08.2019 17:19

Was denn?

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( Kommentare)
am 13.08.2019 13:38

Bravo! Ein sehr positives Beispiel.

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