Was die neue Gewährleistung bringt
GRIESKIRCHEN / WIEN. Verbesserungen für Verbraucher sind geplant - auch digitale Medien und Leistungen werden künftig erfasst
Gerade erst gekauft, lässt sich der neue Fernseher bereits nach einem Jahr nicht mehr einschalten: Mängel wie diese sind ein Fall für das Gewährleistungsrecht. Im Sommer kommt es zu einer umfassenden Reform. Für Konsumenten wird die Geltendmachung von Ansprüchen einfacher, auch dem digitalen Wandel wird Rechnung getragen.