Warum häufig ausländisches Erbrecht angewendet wird
LINZ/WIEN. Abgestellt wird auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers.
Eine gebürtige Kärntnerin, mit einem Briten verheiratet, lebte mehrere Jahre in Großbritannien und Südafrika, später wieder in Österreich, wo sie auch starb. Ihr Vermögen, geparkt in einer britischen Stiftung, vermachte sie einem österreichischen Tierschutzverein. Ihren in Großbritannien und den Niederlanden lebenden Enkelinnen vererbte sie nichts. In ihrem Testament ordnete sie an, dass das Verlassenschaftsverfahren nach britischem Recht abgewickelt werden sollte.