Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Das sind die Details zur Kurzarbeit 

19. März 2020, 18:01 Uhr
Kurzarbeit: Änderungen im letzten Moment
Corona-Kurzarbeit soll auch für kleine Dienstleister wie Friseure praktikabel sein. Bild: cbx

WIEN/LINZ. Mittwoch Abend hat der Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice die Kurzarbeitsregeln beschlossen. Am Donnerstag wurden die teils noch im letzten Moment geänderten oder erweiterten Details bekannt.

Noch bevor die konkrete Richtlinie zur neuen Corona-Kurzarbeit veröffentlicht ist, gibt es bereits eine lange Liste an Unternehmen, die angekündigt haben, das Instrument nutzen zu wollen. Allein in Oberösterreich haben sich 3500 Firmen (nicht Anzahl der Beschäftigten, wie ursprünglich berichtet, Anmerkung) für das Instrument interessiert, berichtet Landes-Arbeitsmarktservice-Geschäftsführer Gerhard Straßer. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

1. Warum dauerte es mehrere Tage von der ersten Ankündigung bis zur Finalisierung?

Tatsächlich hat die Regierung die Grundzüge der abgeänderten Kurzarbeitsregelung am Samstag bekannt gegeben. An dieser gab es aber Kritik sowohl der Arbeitgeber als auch der Gewerkschaft, weil die Dienstgeberbeiträge weiter von den Betrieben zu bezahlen gewesen wären, obwohl die Firmen geschlossen sind. Das wurde in zweitägigen Verhandlungen geändert. Zudem soll jetzt eine weitere Zielgruppe an Firmen erreicht werden: Kleine Dienstleister und nicht nur große Industriebetriebe. Im Detail sind dabei viele Modalitäten zu berücksichtigen bzw. entsprechend einfach zu halten. Beim Arbeitsmarktservice verweist man darauf, dass die Vereinbarung dann in eine Richtlinie gegossen werden musste, Berechnungsmodelle werden entworfen, Formulare entwickelt. Am Mittwochabend hat der sozialpartnerschaftlich besetzte Verwaltungsrat in einem Rundlaufbeschluss die Vereinbarung abgesegnet. Bis alles auf der AMS-Homepage zu finden sein wird, dauert es womöglich bis Freitag.

2. Wie schauen die Kernelemente aus?

Die Reduktion der Arbeitszeit ist für einen Zeitraum von drei Monaten auf bis zu zehn Prozent möglich. Damit dies für möglichst alle bedarfsgerecht ist, ist die Handhabung extrem flexibel. Wenn ein Betrieb für drei Monate geschlossen bleiben muss, reichen am Schluss eineinhalb Urlaubswochen des Beschäftigten aus, um das Mindestarbeitsausmaß doch noch zu erreichen. Werden die Beschäftigten aber wieder gebraucht, sei „von einer Stunde auf die andere“ ein Aufstocken der Arbeitszeit möglich, sagt Oberösterreichs AMS-Chef Gerhard Straßer. Achtung: In Richtung Arbeitsaufnahme ist ein sofortige Reduktion der Kurzarbeit möglich. In die Gegenrichtung aber nicht. Also: Wer eine Kurzarbeit von 50 Prozent anmeldet, bekommt dann, wenn das Arbeitsausmaß weiter reduziert werden muss, keine höhere Subvention. Die Empfehlung der Unternehmerin Ursula Krepp, die für die Wirtschaftskammer im Verwaltungsrat sitzt, lautet daher, eher das volle Ausmaß anmelden, um später nicht um etwas umzufallen.

3. Was passiert nach drei Monaten?

In den vergangenen Tagen war von einer Möglichkeit der Erweiterung um weitere drei Monate die Rede. Diese ist in der aktuellen Richtlinie noch nicht enthalten. Bei Bedarf werde es diese aber geben, betont Straßer gegenüber den OÖN.

4. Wer kriegt was? Wer zahlt was?

Die Arbeitnehmer bis 1700 Euro Bruttomonatslohn erhalten 90 Prozent von ihrem Nettoentgelt, von 1700 bis 2685 Euro Monatsbrutto sind es 85 Prozent, darüber - bis zur Höchstbemessungsgrundlage von 5370 Euro - 80 Prozent. Der Arbeitgeber bezahlt nur die geleisteten Arbeitsstunden, den Rest die öffentliche Hand über das AMS, das alles abwickelt. Gerechnet wird ausgehend von der angesprochenen Nettoersatzrate, was die Rechenmodelle für das AMS aufwändig macht. Daher wird nicht auf den Eurocent genau abgerechnet, sondern in 50-Euro-Sprüngen.

5. Welche sind die wichtigsten Voraussetzungen?

Die Alturlaube aus früheren Jahren und Zeitguthaben sind „tunlichst“ aufzubrauchen. Das ist keine Muss-Bestimmung, weil in einigen Betrieben alte Urlaube angesammelt werden, um früher in Pension gehen zu können. Das AMS spricht von einer „dringenden Empfehlung“, bevor für diese Arbeitnehmer eine Kurzarbeitsbeihilfe beantragt werden kann. Es ist aber keine Muss-Bestimmung mehr - auch das eine Änderung im letzten Augenblick.

6. Lehrlinge waren in der alten Kurzarbeitsregelung immer ausgenommen. Welche Regel gilt hier?

Wenn der Betrieb geschlossen ist, kann kein Lehrling ausgebildet werden. Daher sind diese dieses Mal inkludiert. Lehrlinge erhalten eine hundertprozentige Nettoersatzrate, sie verlieren also während der Kurzarbeit kein Lehrlingsgehalt.

7. Der Betrieb ist schon geschlossen, die Richtlinie aber noch nicht da. Verliert ein Unternehmen damit Geld?

Nein. In den ersten Tagen sollte zum einen mit Urlaub und dem Aufbrauch von Zeitguthaben zum anderen über die Runden gekommen werden. Der Kurzarbeitsantrag ist rückwirkend ab 1. März möglich.

8. Wann bekommt der Betrieb die Kurzarbeitsgelder ausbezahlt?

Da lässt sich das AMS auf keine Angabe ein. Beim AMS rechnet man mit Tausenden einzeln (aber mit Pauschalen in 50-Euro-Schritten) abzurechnenden Fällen. Unternehmer sollten jedenfalls (kreditfinanzierte?) Zwischenfinanzierungen sicherstellen. Mit der Genehmigung des Antrags ist gewährleistet, dass das Geld kommt.

9. Wenn ein Unternehmen keinen Betriebsrat hat, braucht es Einzelvereinbarungen mit jedem Arbeitnehmer. Diese müssen der Kurzarbeit zustimmen. Ist das derzeit praktikabel?

An der Einzelvereinbarung kommt ein Unternehmen ohne Betriebsrat nicht herum, jede Änderung des Arbeitsvertrags braucht eine Vereinbarung. Diese kann aber nachgereicht werden, für den Antrag ist diese noch nicht nötig.

10. Die Anträge sollen innen 48 Stunden von Wirtschaftskammer und Gewerkschaft unterschrieben werden. Was, wenn das allein aus Kapazitätsgründen nicht funktioniert?

Die Sozialpartner arbeiten an Hochtouren daran, rasch den Arbeitsanfall abzuarbeiten. Für die Unternehmen ändert sich aufgrund der rückwirkenden Anmelde-Möglichkeit nichts. In der Wirtschaftskammer Oberösterreich wird es eine Pauschalermächtigung für Präsidentin Doris Hummer geben. "Das erspart uns tausende Einzelunterschriften."

11. Gibt es nach der Kurzarbeitsphase einen Kündigungsschutz?

In den Kurzarbeitsvereinbarungen wird eine Behaltepflicht für die Zeit nach der Kurzarbeit von einem Monat festgelegt werden. Die Behaltefrist nach der Kurzarbeit gilt nur für die Arbeitnehmer, die von der Kurzarbeit betroffen waren - nicht aber für alle Beschäftigten des Betriebs.

Video: Silvia Weigl zum Thema Kurzarbeit:

mehr aus Wirtschaft

Weiter Kritik an Ukraine-Importen

Dadat, DenizBank und Santander mit Zuwächsen

Schweißtechnik-Kartell: 505.000 Euro Strafe für Zultner

Familie Benko Privatstiftung mit gut 1 Milliarde überschuldet

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

6  Kommentare
6  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
2good4U (17.368 Kommentare)
am 21.03.2020 10:06

"Gerechnet wird ausgehend von der angesprochenen Nettoersatzrate, was die Rechenmodelle für das AMS aufwändig macht. Daher wird nicht auf den Eurocent genau abgerechnet, sondern in 50-Euro-Sprüngen."

Verstehe ich nicht. Ist doch vollkommen egal wie aufwendig ein Rechenmodell ist, deshalb kann man es doch trotzdem exakt ausrechnen? Oder müssen die es im Kopf ausrechnen beim AMS?

Ich hoffe es wird wenigstens nicht nur abgerundet?!

lädt ...
melden
Steuerzahler2000 (4.057 Kommentare)
am 20.03.2020 11:50

Geringfügig Beschäftigte gehen leer aus ...

lädt ...
melden
Melinda (254 Kommentare)
am 19.03.2020 10:36

Also nach gestrigem Kenntnisstand wird das Formular für die Beantragung der Kurzarbeit wieder überarbeitet, und das AMS ist angehalten, nur mehr das letzte Formular zu akzeptieren.

Gestern herrschte jedenfalls absolutes Chaos bei der AMS Hotline. Nach langer Zeit in der Warteschlange wurden lediglich die Kontaktdaten zwecks Rückruf aufgenommen, Rückruf ist natürlich bislang keiner erfolgt.

Zumindest soll der Antrag auch rückwirkend gültig sein.

lädt ...
melden
soling (7.432 Kommentare)
am 19.03.2020 10:48

Dort wird wenigsten für die Österreicher gearbeitet, bei der Wirtschaftskammer scheint Stillstand eingetreten zu sein. Große Sprüche des Herrn Kopf am Sonntag im ORF aber bis heute weder eine Info noch eine Lösung am Tisch.

lädt ...
melden
Melinda (254 Kommentare)
am 19.03.2020 19:07

Ja, traurig, deren tägliche Mailings mit dem Coronavirus-Update sind auch für den Hugo.

lädt ...
melden
netmitmir (12.413 Kommentare)
am 21.03.2020 13:47

Die WKO ist zur Anlaufstelle der Anträge ernannt worden die sind voll damit beschäftigt die türkis-chen Spender zu versorgen. Sie leben hier in Türkis-ch Alpanien von Kurzens Gnaden das sollten sie schon bemerkt haben. Tretensie der Sippe der erlachten bei undihen wir geholfen werden

Wir haben unseren Antrag vom ams nun schon zweimal zurück bekommen ! weil da noch immer Frmiulare erst am Montag herausgegeben werden . Nach 14 Tagen !!!!

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen