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Verweigerte Rückzahlung: VKI mit erfolgreicher Klage gegen WizzAir

Von nachrichten.at/apa, 14. April 2021, 10:20 Uhr
++ THEMENBILD ++ WIZZ AIR
(Symbolfoto) Bild: APA

WIEN/BUDAPEST/SCHWECHAT. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich für zwei Konsumenten die ungarische Fluglinie Wizz Air geklagt.

Die Konsumenten hatten im Februar 2020 einen Flug für Mai 2020 nach Lissabon gebucht, stornierten diesen aber schließlich wegen der Corona-Pandemie. Wizz Air verweigerte eine Rückzahlung. Das Bezirksgericht Schwechat bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI, wonach die Geschäftsgrundlage weggefallen sei und Wizz Air den Reisepreis zurückerstatten muss.

Das Gericht kam aber laut VKI zum Schluss, dass die pandemiebedingten Reiseeinschränkungen beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbar und eine Reise zum geplanten Termin somit unzumutbar gewesen sei.

Das Gericht bestätigte weiters, dass der Vertrag aufgrund des "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" infolge der Covid-19-Pandemie aufzuheben ist. Zum Zeitpunkt der Buchung Anfang Februar 2020 war für die Konsumenten nicht vorhersehbar, dass es in Europa zu Lockdown-Maßnahmen kommen würde. Nach einer Reisewarnung des Außenministeriums für Portugal war der Reiseantritt für Passagiere in jedem Fall unzumutbar. Zudem hätte nach der Rückreise nach Österreich eine 14-tägige Quarantänepflicht gegolten. Die Konsumenten hatten daher ein stornofreies Rücktrittsrecht und Wizz Air muss den gesamten Flugpreis rückerstatten.

"Um sich erfolgreich auf den sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen zu können, muss die Änderung der Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar gewesen sein", sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen beim VKI. "Buchen Konsumentinnen und Konsumenten jetzt einen Flug für die nächsten Monate, werden sie in der Regel nicht mehr damit argumentieren können, dass die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen nicht vorhersehbar waren."

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Konsumenten, die über den VKI klagten, hatten Anfang Februar 2020 bei Wizz Air einen Flug von Wien nach Lissabon und retour für Mai 2020 gebucht. Sie bezahlten insgesamt rund 350 Euro. Am 11. März 2020 wurde die Verbreitung von Covid-19 von der WHO offiziell als Pandemie klassifiziert. Für den geplanten Reisezeitpunkt sprach das österreichische Außenministerium für Portugal eine Reisewarnung aus. In Portugal trat Mitte März der Ausnahmezustand in Kraft, für den geplanten Reisezeitraum befand sich das Land in einem Lockdown: Ein Großteil der Hotels, die gesamte Gastronomie, touristische Attraktionen sowie auch alle nicht-essenziellen Geschäfte waren geschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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1  Kommentar
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westham18 (4.400 Kommentare)
am 14.04.2021 15:08

Die Kunden haben Glück, bei einem low-cost-Carrier überhaupt etwas retour zu bekommen. Das ist eben das Risiko, wenn man für einen Flug wie nach Lissabon nur € 175 pp hin/retour inkl. Taxen zahlt... Glück gehabt....

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