Verordnung ist da: Ab 1. November gilt 3G am Arbeitsplatz
Dies besagt die Verordnung, die das Gesundheitsministerium am Montagabend vorgelegt hat. Sie gilt ab 1. November. Bis 14. November gibt es eine Übergangsfrist, in der man alternativ eine FFP2-Maske anlegen kann. Verpflichtend bleibt ein Mund-Nasen-Schutz in Pflegeeinrichtungen und Spitälern.
Für den Wintertourismus ist relevant, dass man Après-Ski künftig nur noch geimpft, genesen oder PCR-getestet feiern kann. In Seilbahnen gilt auch Maskenpflicht.