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Verbrechen und Strafe: Wie gehen Arbeitgeber damit um?

Von Elisabeth Prechtl,  02. Februar 2023 15:13 Uhr
Verbrechen und Strafe: Wie gehen Arbeitgeber damit um?
Bei Delikten gegen Leib und Leben kann eine Pflicht des Arbeitgebers bestehen, sich vom Mitarbeiter zu trennen. (vowe, SCWP) Bild: VOLKER WEIHBOLD

Die Auswirkungen eines Strafverfahrens hängen von der Art des Dienstverhältnisses ab. Gerüchte reichen nicht für eine Entlassung.

Der Fall Florian Teichtmeister lässt nach wie vor die Wogen hochgehen. Dieser muss sich, wie berichtet, wegen Besitzes von 58.000 kinderpornografischen Aufnahmen vor Gericht verantworten. Intensiv diskutiert wird auch die Frage, ob der Arbeitgeber des Schauspielers, das Burgtheater, nicht viel früher eine Suspendierung bzw. eine Entlassung aussprechen hätte müssen. Wie sich Strafverfahren auf ein Arbeitsverhältnis auswirken – und wann ein Arbeitgeber tätig werden muss.