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Unfallversicherung: Rente statt Einmalleistung ist unzulässig

Von Elisabeth Prechtl,  21. Jänner 2021 00:04 Uhr
Unfallversicherung: Rente statt Einmalleistung ist unzulässig
Ulrike Weiß, Leiterin Konsumentenschutz AKOÖ Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ / WIEN. Der OGH hat zwölf Klauseln der Merkur Versicherung für unzulässig erklärt – ab dem 75. Lebensjahr verschlechterte sich Leistung

Eine 77-jährige Pensionistin aus Linz hatte einen Unfall. In ihrem Unfallversicherungsvertrag war allerdings eine Klausel enthalten, die ab der Vollendung des 70. Lebensjahres eine Minderung der Versicherungssumme um 30 Prozent vorsah: Die Invaliditätsleistung der Frau wurde von 7664 auf 5365 Euro gekürzt.