Unfallversicherung: Rente statt Einmalleistung ist unzulässig
LINZ / WIEN. Der OGH hat zwölf Klauseln der Merkur Versicherung für unzulässig erklärt – ab dem 75. Lebensjahr verschlechterte sich Leistung
Eine 77-jährige Pensionistin aus Linz hatte einen Unfall. In ihrem Unfallversicherungsvertrag war allerdings eine Klausel enthalten, die ab der Vollendung des 70. Lebensjahres eine Minderung der Versicherungssumme um 30 Prozent vorsah: Die Invaliditätsleistung der Frau wurde von 7664 auf 5365 Euro gekürzt.