Unautorisierte Kreditkarten-Abbuchung: Frau erhielt Geld zurück
LINZ. Oberösterreicherin hatte Transaktion via SMS-Link freigegeben.
1331,12 Euro wurden einer Oberösterreicherin bei einer Bestellung in einem Onlineshop von ihrer Kreditkarte abgebucht – unautorisiert. Das teilte die Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich am Dienstag mit. Obwohl das Kreditkarteninstitut zuerst nicht zahlen wollte, bekam die Frau ihr Geld zurück.
Die Oberösterreicherin bestellte Gewand im Internet. Der Shop teilte ihr mit, die Ware sei unterwegs. Daraufhin bekam die Konsumentin vermeintlich von der Post ein SMS, dass die Ware nicht zugestellt werden könne. Für zwei Euro würde die Post das Paket erneut zustellen. Die Oberösterreicherin klickte auf den Link im SMS und gab die Transaktion frei. Eine Fehlermeldung erschien, sie versuchte es erneut, nun klappte es. Auf der Kreditkarte kam es zur unautorisierten Abbuchung mit Apple Pay. Die Frau gab an, kein Apple-Gerät zu haben, ließ die Karte sperren und beeinspruchte die Transaktion.
Das Kreditkarteninstitut antwortete ihr, sie habe grob fahrlässig gehandelt und die Zahlung autorisiert. Daher bekomme sie den Schaden nicht ersetzt. Die AKOÖ erstritt aber eine Rückerstattung. Grobe Fahrlässigkeit liegt laut Zahlungsdienstegesetz dann vor, wenn der Kundin hätte erkennbar sein müssen, dass ihr Verhalten eine missbräuchliche Verwendung wahrscheinlich machen würde.
Die Fakemail mit 1,99 für die erneute Zustellung erhielt jeder bereits so oft, dass ich hier sehr wohl grobe Fahrlässigkeit sehe. Frau oder Herr Rat ist wohl selbst alles andere als Digifit.