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Umstrittenes Biomasse-Grundsatzgesetz passierte Ministerrat

Von nachrichten.at/apa   27.März 2019

In den Bundesländern werden neun Ausführungsgesetze notwendig. Gleichzeitig werden 300.000 ärmere Haushalte, deren Ökostromabgabe bisher bei 20 Euro gedeckelt war, gänzlich befreit.

Man hätte nicht auf die nun gewählte Lösung mit einem Grundsatzgesetz und den einhergehenden Landesgesetzen zurückgreifen brauchen, hätte die SPÖ nicht dem ursprünglichen Plan ihre Stimmen für eine Zweidrittelmehrheit verwehrt, kritisierte die zuständige Umwelt- und Energieministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach dem Ministerrat einmal mehr. Die Sozialdemokraten stimmten unter anderem deswegen nicht zu, weil ihnen das ursprüngliche Gesetz "zu intransparent" war. Sie forderten und fordern etwa die Offenlegung jener 47 Kraftwerke und deren Eigentümer, die gefördert werden, um eine "tragfähige Lösung mit Zweidrittelmehrheit sicherzustellen".

Köstinger und auch ihr Parteichef Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) - er warf der SPÖ in der Causa "Fundamentalopposition" vor - wiesen heute neuerlich darauf hin, dass man mit dem Gesetz 6.000 Jobs rette. 6.000 Arbeitsplätze hängen an der Wertschöpfungskette aller rund 130 Biomassekraftwerke. Als Alternative müssten Strom aus fossilen Energieträgern oder Atomstrom zum Einsatz kommen. Die SPÖ machte stets geltend, dass nur rund 200 direkte Jobs in den 47 Kraftwerken betroffen seien, die genaue Verwendung der Förderung nicht im Gesetz stehe und arme Menschen zu wenig entlastet würde. Die Sozialdemokraten wollten etwa auch die Tarife ins Gesetz schreiben, Ärmere von der Abgabe befreien und eine Liste der Anlagenbetreiber veröffentlichen.

Tatsächlich werden nun auch Ärmere - Sozialhilfe- und Pensionsbezieherinnen/Sozialhilfe- und Pensionsbezieher sowie Studierende und Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbezieher - gänzlich von der Ökostromabgabe befreit. Bisher war diese für die Ärmeren mit 20 Euro gedeckelt.

Derzeit bezahlt ein durchschnittlicher Haushalt 70 bis 90 Euro Ökostrombeitrag im Jahr. Bedenken einiger Bundesländer, wonach aufgrund der neuen Regelung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hohe Ökostrombeiträge entstehen könnten, wischte Köstinger auf Nachfrage heute allerdings weg: "Die Bundesländer haben die Vorgabe, sich an den derzeitigen Beihilferahmen zu halten. Wenn eines höhere Tarife verordnet, kann es zu einer beihilferechtlichen Untersuchung (durch die EU-Kommission, Anm.) kommen." Grundsätzlich halte die Ausgestaltung des Gesetzes beihilfenrechtlich, das habe man sich mit einem Gutachten untermauert. Auch eine Verfassungswidrigkeit, wie sie die Arbeiterkammer (AK) sieht, sei nicht gegeben, sagte die Ministerin.

Das neue Grundsatzgesetz, das einen Übergang darstellt, bis es das geplante "Erneuerbare Ausbau Gesetz 2020" gibt, soll ab April gelten. Dann müssen noch die Länder ihre Folgegesetze umsetzen.

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28. März 2024