Trotz Haftbefehls: Warum Benko weiterhin auf freiem Fuß ist
Dass René Benko, gegen den die Staatsanwaltschaft Trient einen Europäischen Haftbefehl erlassen hat, vorerst auf freiem Fuß bleibt, ist für Experten keine Überraschung.
Ist ein österreichischer Staatsbürger von einer anderen EU-Strafverfolgungsbehörde zur Festnahme ausgeschrieben, wird ein Europäischer Haftbefehl in der Regel nicht vollstreckt, wenn der Betroffene auf österreichischem Territorium von der Polizei angetroffen wird.
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Grundsätzlich dient ein Europäischer Haftbefehl dazu, dass eine Justizbehörde eines EU-Landes die Festnahme einer tatverdächtigen Person in einem anderen EU-Land zwecks Übergabe dieser Person zur Strafverfolgung erwirken kann. Das Verfahren beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen. Es findet in allen EU-Ländern Anwendung.
Ermittlungen auch in Österreich möglich
Können die Delikte, derer die betroffene Person von einer ausländischen Anklagebehörde verdächtigt wird, allerdings auch in Österreich untersucht und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden, wird zwar von der örtlich zuständigen heimischen Staatsanwaltschaft formal ein Übergabeverfahren eröffnet. Vollstreckt wird der Europäische Haftbefehl aber nicht, weil im konkreten Fall davon ausgegangen werden kann, dass die Benko von italienischer Seite unterstellten Delikte auch hierzulande ermittelt werden könnten. Benko wird von der Staatsanwaltschaft Trient unter anderem der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Manipulation von Ausschreibungen, unrechtmäßiger Parteienfinanzierung und des Betrugs verdächtigt – sämtliche Delikte sich auch nach dem österreichischen Strafgesetzbuch strafbar.
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Insider gehen davon aus, dass Benkos Rechtsvertreter dafür gesorgt haben bzw. sorgen werden, dass eine so genannte Kennzeichnung im Schengener Informationssystem vorgenommen wird. Damit wäre gewährleistet, dass jede österreichische Polizeidienststelle mit einem Blick in den Computer die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck präsent hat, Benko vorerst auf freiem Fuß zu belassen. Benko müsste dann nicht bei jeder Begegnung mit der Polizei befürchten, angehalten und mit dem Europäischen Haftbefehl konfrontiert zu werden.
Österreich eher nicht verlassen
Das Land verlassen sollte der 47-Jährige sicherheitshalber vorerst allerdings nicht. Das Risiko, dass aufgrund des von Italien erlassenen Haftbefehls im benachbarten Ausland die Handschellen klicken, wäre nicht unbeträchtlich.
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Der Mann ist eben gegenüber der Wirtschaftspartie und familienpartie eben sehr splendabl?
Warum man dem Benkö sein gesamtes vermögen inklusive Stiftung noch nicht abgenommen hat verstehe ich nicht. Ist die Justiz so blöd zu glauben dass die Mutter von diesem Pleitier nicht weiß was mit dieser "Stiftung" abläuft? Die gehört genauso auf die Anklage wie der Pleitenkünstler.
Erstens heisst der Mann BenkO, nicht BenkÖ (der war Schiedsrichter). Zweitens ist eine Stiftung eine eigene Rechtsperson, deren Vermögen nur ihr selbst gehört. Drittens ist Herr Benko mW (noch?) nicht angeklagt.
Wer 1000 (!!) Subfirmen gründet, hat nicht viel Gutes im Sinn - z. B. schweren, gewerbsmäßigen Betrug, Veruntreuung, Förderungsmissbrauch, Unterschlagung, Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (natürlich gilt die (Un)Schuldsvermutung)...
Ich sehe es nicht ein wenn es dem Benko und seinen Herrschaften gut geht und der Steuerzahler zur Kassa verdonnert wird!!!
Bei uns ist es ja auch schön, oder?