Trinken, wetten, rauchen ist Jungen nicht erlaubt
LINZ. Bier und Wein gibt es ab 16, Tabak mit 18 Jahren
Jugendschutz ist in Österreich Ländersache: Wie lange Jugendliche in Oberösterreich ausgehen dürfen, regelt das oberösterreichische Jugendschutzgesetz. Ausschlaggebend ist das Alter: Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen sich Minderjährige von fünf bis 22 Uhr ohne Begleitung einer Aufsichtsperson an allgemein zugänglichen Orten aufhalten, also etwa bei Veranstaltungen, in der Gastronomie oder im Kino.