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„Ein grünes Mäntelchen reicht nicht“

Von Elisabeth Prechtl und Martin Roithner, 07. November 2021, 07:00 Uhr
"Ein grüner Mantel als Umhang reicht nicht"
Nachhaltig zu wirtschaften, wird für Unternehmen künftig zur Pflicht. Bild: Colourbox

Experten sind sich einig, dass auf die größeren Unternehmen beim Megathema Nachhaltigkeit einiges zukommt.

Wir erleben gerade einen gesellschaftlichen Wandel, der alle Bereiche erfasst. Davon sind wir als Wirtschaftsanwälte und Steuerberater nicht ausgenommen", sagt Erich Lehner, Standortleiter von EY in Linz. Der Experte spricht damit das Thema Nachhaltigkeit an, das auch Unternehmen zunehmend fordere. "Unser Beratungsbedarf ist enorm, das merken wir im täglichen Geschäft", sagt Lehner.

Klimawandel, Dekarbonisierung und CO2-Fußabdruck seien Begriffe, an denen heutzutage kein Unternehmen mehr vorbeikomme. Wer als Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglied bei Hauptversammlungen gegenüber Aktionären nichts zur Nachhaltigkeit sagen könne, stünde auf verlorenem Posten, sagt Lehner.

Dass sich Unternehmen vermehrt dieses Themas annehmen, hat einen triftigen Grund. Denn die EU plant eine Reihe von Regularien, die darauf abzielen, die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit zu erhöhen. Für Unternehmen leitet sich dadurch eine Herausforderung ab, was künftige Berichtspflichten angeht. Mit Jahresbeginn hat in der EU die Taxonomie-Verordnung

zu greifen begonnen. Dabei gehe es im Grundprinzip um die Frage, wie nachhaltig das Finanzwesen und das Wirtschaften der Unternehmen sein könne, sagt Lehner.

Die Verordnung umfasst sechs zentrale Punkte: Bekämpfung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Verhinderung von Umweltverschmutzung und gesundes Ökosystem. Unternehmen sind aufgefordert, alle Kriterien zumindest zu erfüllen und bei einem davon besonders gut oder erfolgreich zu sein. Das Motto lautet: Transparenz statt Greenwashing. "Sich nur ein grünes Mäntelchen umzuhängen, wird bei weitem nicht reichen", sagt EY-Experte Lehner.

Hinterlegen müssen Unternehmen ihre Aktivitäten in sogenannten "Nachhaltigkeitsberichten". Von dieser Pflicht seien bisher nur börsennotierte Großunternehmen, Banken und Versicherungen betroffen. Die EU-Richtlinie ist per 1. Dezember 2022 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Das nationale Gesetz wird für Unternehmen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden sein.

Fragen zu Wallboxen
Bild: Volker Weihbold

2023 sind Nachhaltigkeitsberichte fällig

Dann müssen alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Umsatz darüber berichten, wie grün sie wirklich sind. Lehner geht davon aus, dass Nach

haltigkeitsberichte "in fünf bis zehn Jahren auf einer Stufe" mit Finanzberichten stehen.

In dieselbe Kerbe schlägt Stefan Merl vom Steuerberater Deloitte. "Das Thema ist in den vergangenen Jahren von der Nische ins Zentrum gerückt, und das mit rasantem Tempo." Bei Deloitte gebe es zehn Beschäftigte, die sich ausschließlich um das Thema Nachhaltigkeit kümmerten. Diese hätten derzeit alle Hände voll zu tun, sagt Merl, der die Abteilung "Umwelt und Nachhaltigkeit" leitet. Den Unternehmen laufe wegen der "knapp" bemessenen Vorgabe der EU die Zeit davon.

"Der Umdenkprozess in den Betrieben ist da, aber um bei diesem Thema wirklich in die Tiefe zu gehen und die eigenen Aktivitäten zu durchforsten, dazu fehlen auch häufig die Experten in den Betrieben", sagt Merl. Wer auf diesem Gebiet Erfahrung mitbringe, sei im Vorteil. Der Deloitte-Experte geht allerdings davon aus, dass die EU die Zügel zu Beginn ein bisschen lockerer lasse, um den Unternehmen "Einarbeitungszeit" zu gewähren. Erst 2023 würden Kontrollen wohl verschärft.

Um sich als Unternehmen nachhaltig zu positionieren und diese Transformation zu schaffen, müsse in drei Bereichen angesetzt werden, sagt Merl. Erstens sei dies das Verankern in der Führungsebene, ohne das nachhaltiges Wirtschaften unmöglich sei. Zweitens gelte es, Nachhaltigkeit mit Indizes und Datenbanken systematisch zu messen und auch zu erfassen, auch wenn hier noch Aufholbedarf herrsche. Und drittens müsse Nachhaltigkeit in Strategie- und Innovationsprozesse integriert werden. Dabei gehe es um Transparenz in Lieferketten und Verpackungen.

EY-Experte Lehner führt ins Treffen, dass sich durch dieses Thema auch der Arbeitsmarkt drastisch ändere: "Bei uns im Unternehmen fragen Bewerber nicht mehr, welches Firmenauto sie bekommen, sondern wie groß unser CO2-Fußabdruck ist." Bei der Nachhaltigkeit müsse man auch mehr auf die jungen Leute hören, denn "wir treffen Entscheidungen für die nächste Generation".

"Schwierige Phasen überstehen"

Der Linzer Steuerberater Bernhard Ditachmair sieht bei Nachhaltigkeit nicht nur den Umweltaspekt. "Nachhaltig heißt als Unternehmen auch, so zu wirtschaften, dass man über Generationen lebensfähig ist und auch schwierige Phasen wie die Pandemie überstehen kann", sagt Ditachmair, der in seiner Kanzlei 25 Mitarbeiter beschäftigt. Oberösterreichs familiengeführte Betriebe seien in diesem Punkt gut gewappnet. Vor 20 Jahren habe in vielen Firmen die Devise gegolten, möglichst rasch zu wachsen, um Profit zu machen. "Heute geht es zwar natürlich auch um Gewinn, aber nicht nur. Wichtiger ist eine solide Unternehmensführung", sagt Ditachmair.

Die Themen Umwelt und Nachhaltigkeit konfrontieren aber nicht nur die Steuerberater, sondern auch die heimischen Wirtschaftskanzleien mit neuen Fragestellungen: So gibt es zum Beispiel viel Beratungs-Notwendigkeit rund um das Thema Elektromobilität.

Anfang 2022 wird es hier für Wohnungseigentümer, die eine Wallbox installieren wollen, Erleichterungen geben, sagt Heidi Lallitsch von SCWP: Dann muss die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer für privilegierte Änderungen wie einphasige Wallboxen nicht mehr aktiv eingeholt werden. Die anderen Eigentümer müssen informiert werden und können binnen zwei Monaten widersprechen.

Michael Kraus von der Kanzlei Prof. Haslinger und Partner weist darauf hin, dass auch beim Umrüsten von Gebäuden auf Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage einiges zu beachten ist: Denkbar sind Lärm- bzw. Lichtimmissionen, die dem Nachbarn einen Unterlassungsanspruch einräumen, falls die Einwirkungen das ortsübliche Ausmaß übersteigen und die Benutzbarkeit des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt.

Immissionen bei PV-Anlagen und Wärmepumpen

Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen macht es notwendig, bestehende Bauten umzurüsten und Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien auch bei Neubauten mitzudenken. „Bei der Errichtung sind auch juristische Aspekte zu beachten“, sagt Michael Kraus, Rechtsanwalt und Partner in der Linzer Kanzlei Prof. Haslinger & Partner.

Eine Wärmepumpe brauche ein Außengerät, das Geräusche erzeugt. „Wird dieses an die Grundstücksgrenze gebaut, kann es Probleme mit dem Nachbarn aufgrund von Lärmimmissionen geben.“ Die Lärmeinwirkung dürfe nicht orts-
unüblich sein und die Benutzung des Nachbargrundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.

Werde dieses Ausmaß überschritten, habe der Nachbar einen Unterlassungsanspruch.

Dasselbe gelte auch beim Errichten einer PV-Anlage: Diese können bei der Baubehörde anzeigepflichtig sein. Zudem sind Lichtimmissionen denkbar: Abhängig von Neigungswinkel und Gebäudehöhe sind Spiegelungen auf dem Nachbargrundstück möglich. „Auch hier sind Unterlassungsansprüche denkbar.“ Müsse dem Werkunternehmer (Generalunternehmer etc.) klar sein, dass es zu Problemen kommen könne, treffe ihn gegenüber dem Bauherren eine Warn- und Hinweispflicht. „Kommt er dieser nicht nach, kann er schadenersatzpflichtig werden. Er muss also etwa die Kosten für eine Lärmschutzdämmung oder die Neuplatzierung übernehmen.“

Grünes Licht für private Ladestationen
PV-Anlagen können anzeigepflichtig sein. Bild: Getty Images

Grünes Licht für private Ladestationen

67.824 rein elektrisch betriebene Pkw gab es Ende September in Österreich. Eine Hemmschwelle für E-Auto-Besitzer ist die Ladeinfrastruktur. Die rechtlichen Hürden werden mit 1. Jänner 2022 aber geringer, sagt Heidi Lallitsch. Die Fachanwältin für Immobilienrecht leitet die Grazer Niederlassung der Linzer Anwaltskanzlei SCWP.

„Seit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2019 gilt der Einbau einer einphasigen Wallbox als privilegierte Änderung.“ Das heißt: Ein Wohnungseigentümer, der eine Wallbox mit maximal 3,7 Kilowatt Ladeleistung an der Wand des eigenen Parkplatzes einbauen will, muss dafür kein berechtigtes Interesse oder die Verkehrsüblichkeit nachweisen. „Allerdings muss nach wie vor die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer eingeholt werden“, sagt Lallitsch. Verzichtet man darauf, haben die anderen Eigentümer einen Beseitigungsanspruch. Eine verweigerte Zustimmung kann im Außerstreitverfahren eingeholt werden.

Grünes Licht für private Ladestationen
Heidi Lallitsch leitet den Grazer SCWP-Standort.

2022 tritt die Novelle des Wohnungs-Eigentums-Gesetzes in Kraft: Die anderen Wohnungseigentümer müssen auch weiterhin zustimmen. „Allerdings ist das aktive Einholen der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zum Einbau einer Langsam-Ladestation nicht mehr notwendig.“ Die Hausverwaltung muss aktiv werden und die anderen Eigentümer über die geplante Änderung und die Widerspruchsmöglichkeit informieren, etwa mittels Anschlag im Haus oder direkte Mitteilung. Wenn diese nicht binnen zwei Monaten widersprechen, gilt das automatisch als Zustimmung.

Chance auch bei Widerspruch gut

Meldet jemand Widerspruch an, seien die Chancen trotzdem gut, sagt Lallitsch: „Im Außerstreitverfahren kann die fehlende Zustimmung über Antragstellung ersetzt werden.“

Ist die Eigentumswohnung vermietet und der Mieter will eine Wallbox einbauen, reicht die Zustimmung des Vermieters nicht aus. Über den Vermieter muss die Hausverwaltung informiert werden, damit diese die anderen Eigentümer über die geplante privilegierte Änderung und die Widerspruchsmöglichkeit informieren kann.

Einheitlicher Schutz für "Whistleblower"
C. Hadeyer (l.), H. Lettner (Montjan) Bild: Montjan

Einheitlicher Schutz für „Whistleblower“

Viele Missstände würden ohne Hinweisgeber (Whistleblower), die sie bekannt machen, nicht ans Licht kommen bzw. beseitigt werden. Aber oft hindern Angst vor Mobbing oder arbeitsrechtliche Konsequenzen die Mitarbeiter, tätig zu werden. Das will die EU nun ändern. Die 2019 verabschiedete Whistleblower-Richtlinie soll Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebern gewährleisten. Die Richtlinie muss bis 17. Dezember in nationales Recht umgesetzt werden.

„Ziel ist, dass Mitarbeiter Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ohne Repressalien fürchten zu müssen“, sagen Harald Lettner und Christian Hadeyer, Rechtsanwälte in der Linzer Kanzlei Burgstaller und Partner. Erfasst seien beispielsweise Verstöße gegen Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, öffentliches Auftragswesen und Verbraucherschutz.

Unmittelbar betroffen sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitern: „Sie müssen eine interne Meldestelle einrichten, wo Mitarbeiter Verstöße anonym melden können“, sagt Lettner. Es sei auch möglich, diese bei einem Rechtsanwalt einzurichten. Auch ein Mitarbeiter, etwa der Compliance- oder der Datenschutz-Beauftragte, könnte diese Aufgabe übernehmen. Sie melden die Verstöße an die Betriebsspitze.

„Diese Neuerung ist für Betriebe auch eine Chance, Probleme intern zu lösen und eine behördliche Verfolgung zu vermeiden“, sagt Hadeyer.

Mittelgroße Unternehmen (50 bis 249 Mitarbeiter) müssen die Vorgaben erst bis zum 17. Dezember 2023 umsetzen. Wann die Whistleblower-Richtlinie in Österreich tatsächlich in Kraft tritt, ist derzeit noch unklar: Man rate den Klienten aber, bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen, etwa hinsichtlich des Datenschutzes: „Man muss definieren, wer auf die Meldungen zugreifen darf.“

Auch kleine Unternehmen betroffen?

Unklar ist laut Lettner derzeit noch, ob auch kleine Unternehmen bis 49 Mitarbeiter betroffen sind: Bei Betrieben in den Bereichen Umwelt und öffentliche Gesundheit sei dies aber wahrscheinlich. Freiwilliges Einrichten sei ebenfalls möglich.

Neuerungen ansprechen
Michael Magerl Bild: (Lichtschreiber)

Neuerungen ansprechen

Wirtschaftskanzleien müssten bei den Themen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung laufend am Ball bleiben, sagt Michael Magerl, Leiter der Schönherr-Niederlassung in Linz. „Dabei geht es einerseits um die Beratung der Klienten hinsichtlich legistischer Neuerungen, etwa bezüglich des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes oder bei der Steuerreform.“

Man müsse aber auch frühzeitig auf künftige Neuerungen aufmerksam machen: „Häufig führen erst Schadensfälle zur Bewusstseinsbildung. Das soll vermieden werden.“ Als Beispiele nennt Magerl Neuerungen im Datenschutz oder die „Whistleblower-Richtlinie“.

Andererseits müsse man sich auch selber fragen, wie man als Kanzlei zu diesen Werten steht, um glaubwürdig zu sein: „Hier geht es um Diversität und Inklusion.“ Jobausschreibungen dürften nicht diskriminierend sein. Schreibe ein Klient eine Rechtsberatungs-Dienstleistung aus, sei häufig der Frauen-Anteil in einer Kanzlei ein Kriterium. „Dieser liegt bei Schönherr bei 47,4 Prozent.“

"Geeignet, um sich vom Mitbewerber abzuheben"
Anwältin Beate Anzinger Bild: (Wildmoser/Koch)

„Geeignet, um sich vom Mitbewerber abzuheben“

„Das Thema Nachhaltigkeit ist ganz klar im Bewusstsein der Menschen angekommen“, sagt Beate Anzinger, Anwältin und Partnerin in der Linzer Kanzlei Wildmoser/Koch. Ein Nicht-Beachten könne für die Unternehmen auch mit einem Reputationsverlust einhergehen.

„Die Themen reichen von Chancengleichheit über Arbeitnehmerschutz und Compliance und das Wettbewerbsrecht bis hin zum Durchleuchten der Lieferketten.“ Viele Einkäufer würden ihre Lieferanten einen Kodex, die ökologischen und sozialen Standards betreffend, unterschreiben lassen: „Die besondere Herausforderung besteht natürlich darin, das auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette abzubilden.“ Eine nachhaltige Unternehmensführung sei für Unternehmen auch geeignet, um sich vom Mitbewerber abzuheben.

Anzinger ist auf das Thema Transaktionen im Unternehmensbereich (Mergers&Aquisitions) spezialisiert: Ein Käufer müsse sich natürlich die Frage stellen, ob er sich ein Risiko einkaufe. Der Fokus auf Nachhaltigkeitsthemen würde die Verhandlungen intensiver machen, sagt sie: „Und man braucht mehr Spezialisten für die unterschiedlichen Themen.“ Als Beispiel nennt sie Übernahmen in der Industrie. Hier seien Emissionen ein zentrales Thema.

 

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