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Streit bei MAN eskaliert weiter: Betriebsrat klagt Unternehmen

Von OÖN, 01. Dezember 2020, 00:04 Uhr
Streit bei MAN eskaliert weiter: Betriebsrat klagt Unternehmen
Die Beschäftigten bei MAN blicken weiter in eine ungewisse Zukunft. Bild: VOLKER WEIHBOLD

MÜNCHEN / STEYR. Belegschaftsvertretung hält Kündigung des Standort- und Beschäftigungssicherungsvertrags für unrechtmäßig und zieht vor Gericht.

Nächste Eskalationsstufe im Streit zwischen Vorstand und Belegschaftsvertretung beim Lkw-Hersteller MAN: Nachdem der Zentralbetriebsrat vor drei Wochen Gespräche über den Jobabbau unterbrochen hatte, folgte gestern die Mitteilung, gegen das Unternehmen vor Gericht ziehen zu wollen.

Dass MAN den Vertrag zur Standort- und Beschäftigungssicherung zum Jahresende gekündigt hat, ist aus Sicht der Arbeitnehmervertretung unrechtmäßig, erklärte Betriebsratschef Saki Stimoniaris. Ein Recht zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag, der für die Zeit bis 2030 geschlossen wurde, habe das Management nur bei einem Markteinbruch von mehr als 40 Prozent. Ein solcher sei nach Auffassung des Betriebsrats trotz der aktuellen Krise nicht zu erkennen. "Damit ist die Kündigung unwirksam", erklärte Stimoniaris. Ein Termin vor dem Arbeitsgericht München sei für 12. Jänner geplant.

Wie mehrmals berichtet, will die Traton-Holding, in der die MAN-Mutter VW das Geschäft mit schweren Nutzfahrzeugen gebündelt hat, den Lkw-Hersteller dauerhaft profitabel machen und dafür 9500 der 36.000 Arbeitsplätze streichen. Dem Standort Steyr mit rund 2500 Beschäftigten droht das Aus. Die Produktion soll in die Türkei und nach Polen verlagert werden.

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8  Kommentare
8  Kommentare
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thukydides (1.204 Kommentare)
am 01.12.2020 15:46

Volkswagen did it....again

https://www.youtube.com/watch?v=hF5GYOt10Ik

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( Kommentare)
am 01.12.2020 09:33

Verträge sind einzuhalten- auf Punkt und Beistrich.

Das gilt seit der Installation des Römischen Rechts.

Für eine Bagage, wie die Manager von MAN - VW,
die sich an diesen ehernen Grundsatz im Zivilrecht* nicht hält,

gibt es nur Klage bei Gericht !!

*Zivilrecht gilt auch für unzivilisierte Typen.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 01.12.2020 10:04

Jeder Vertrag ist auch Kündbar, das dürften die Betriebsräte auch wissen, wenn sie auch das Gegenteil behaupten.

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masch12 (32 Kommentare)
am 01.12.2020 10:41

Wozu dann noch Verträge?

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( Kommentare)
am 01.12.2020 11:39

Natürlich sind Verträge auch kündbar -
wenn sie eine entsprechende Kündigungsklausel enthalten.

Die (Un) Wirtschaftlichkeitsklausel bei MAN Steyr anzuwenden,
um die Verluste durch Fehlentscheidungen der Konzernleitung
durch billigere Produktionskosten in Polen u. der Türkei wett zu machen,

ist eine BODENLOSE SAUEREI, eines ganz miesen Managements !!

Wobei Steyr ohnehin positiv arbeitet.
Die Verluste wurden in München durch Managementfehler
zusammengeschustert.

daher: KAUFT NICHT BEI VW !!

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 01.12.2020 01:08

Die gute Nachricht ist, dass die Arbeitsplaetze nicht verloren gehen,
Sie koennen dann in der Türkei oder in Polen arbeiten.

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( Kommentare)
am 01.12.2020 09:35

Gilt natürlich genau so

für die vertragsbrüchigen MAN - VW Manager Typen !

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 01.12.2020 21:17

Ich bin mir sicher dass, das auch fuer die Manager aus Steyr gilt wenn sie auch eine Arbeit brauchen.

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