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Streik ist ein Grundrecht - Keine gesetzliche Regelung in Österreich

Von nachrichten.at   12.Dezember 2008

Die österreichischen Gewerkschaften wollen auch kein Streikrecht. Es dürfe nicht sein, dass ein Gesetz den Beschäftigten vorschreibt, wann sie für ihre Interessen kämpfen.

In Deutschland sind Streiks seit den 50er-Jahren gesetzlich geregelt. Anlassfall war ein Druckerstreik. Seit damals können die deutschen Gerichte entscheiden, ob ein Streik rechtmäßig ist oder nicht. In Österreich unterliegen lediglich Betriebsversammlungen dem Arbeitsverfassungsgesetz. So wurde im Streikjahr 2003 eine von den AUA-Bordbetriebsräten einberufene Betriebsversammlung gerichtlich untersagt.

Allerdings agieren Streikende in Österreich „nicht im rechtsfreien Raum“, so Rovina. Sie werden angehalten, sich an den allgemeinen Gesetzesrahmen zu halten. Zur Anwendung kommen unter anderem die Grundrechte, aber auch das Straf-, Zivil-, Vertrags- und Arbeitsrecht müssen beachtet werden. Grundsätzliche werde aber durch die Sozialpartnerschaft viel abgefedert.

Für die Streikenden - so sie Gewerkschaftsmitglieder sind -  gibt es eine Unterstützung aus dem ÖGB-Fonds. Grundsätzlich sei man aber bemüht, nach Beendigung des Streiks mit dem jeweiligen Arbeitgeber auch eine Einigung über die Bezahlung der Mitarbeiter zu erzielen.

Ein Streik beginnt im Unternehmen. Die Belegschaft muss entscheiden, ob sie einen Streik will. Erst dann wird der ÖGB damit befasst. Der Streikbeschluss fällt dann im ÖGB-Bundesvorstand. Der Beschluss für den Post-Streik ist laut Rovina am 1. Dezember gefallen.

Angst vor Entlassung brauchen Streikende nicht haben, so der ÖGB-Experte. Während einzelne Arbeitsrechtler Entlassungen wegen Streikbeteiligung für zulässig halten, weist dies Rovina entschieden zurück. Dies sei „unhaltbar“. Drohungen gäbe es immer wieder. Sollten jedoch Entlassungen ausgesprochen werden, werden diese angefochten.

Die Österreicher sind traditionell nicht sehr streikfreudig. 2003 gab es dennoch ein Streikjahr. Die Reformpläne der damals schwarz-blauen Regierung für die Pensionen, die ÖBB, im Unterrichtsbereich, sowie die Sparpläne bei der Post und bei der AUA veranlassten die Gewerkschaften zu Kampfmaßnahmen. 2003 wurden mehr als 10,4 Mio. Streikstunden gezählt. Das ist der höchste Wert seit Bestehen der entsprechenden ÖGB-Statistik. Beteiligt waren damals knapp 780.000 Arbeitnehmer.

Eine offizielle Streikstatistik des ÖGB gibt es erst seit 1950. Nummer eins in der Statistik war bisher das Jahr 1962, als durch Langzeitstreiks von Metallern und Exekutive 5,1 Millionen Streikstunden zusammenkamen. Ebenfalls einen hohen Wert (3,4 Millionen) gab es 1965, als sich vor allem Eisenbahner und Postler mit Protesten hervortaten.

In den Nachkriegsjahren vor 1951 ist 1950 mit inoffiziell vier Millionen Streikstunden das kampfeslustigste Jahr. Gekämpft wurde vor allem gegen die Preis- und Lohnabkommen. Allerdings ist diese Zahl mit Vorsicht zu genießen, da damals die nicht vom ÖGB anerkannten Streiks nicht eingerechnet wurden und der tatsächliche Wert daher höher liegt.

In letzter Zeit hatte die Streiklust deutlich abgenommen. Blickt man auf die vergangenen Jahre, wurde vom ÖGB gleich sieben Mal (1994, 1996, 1998, 1999, 2001, 2005 und 2006) ein Nullwert verzeichnet. Die Streikdauer pro Beschäftigtem überschritt in dieser Periode nie drei Minuten.
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28. März 2024