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Steuerstundungen werden verlängert und Insolvenzrecht geändert

Von nachrichten.at/apa   20.Februar 2021

Für Firmen soll das generell gelten, für Private nur für die nächsten fünf Jahre. Für Firmen ist auch ein neues, präventives Restrukturierungsverfahren geplant. Hier sieht ein Experte "große Fragezeichen".

Konkret soll es eine "zweite Chance für Unternehmen" geben. Bei Gericht soll ein individueller Restrukturierungsplan mit Zustimmung der Gläubigermehrheit erzielt werden. So werde ein Interessenausgleich zwischen dem verschuldeten Unternehmer und seinen Gläubigern hergestellt. Anders als bei der Insolvenz, müssen dabei nicht alle Gläubiger einbezogen werden. Zudem können die Verluste der Gläubiger verringert werden, so die Bundesregierung. Auch bei Nichtzustimmung einzelner Gläubiger können Forderungskürzungen und -Stundungen vorgenommen werden. Der Unternehmer wird bei Bedarf von einem Restrukturierungsbeauftragten unterstützt oder kontrolliert.

Gesetz soll "raschen Neustart" ermöglichen

"Mit dem neuen Gesetz tragen wir dazu bei, den finanziellen Engpass von Unternehmen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Hilfsmaßnahmen einzuleiten", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). "Mit diesen Maßnahmen soll ein rascher Neustart für Unternehmer möglich sein, rechtzeitig bevor eine Insolvenz unumgänglich wird", sagt Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).

"Bei dem neuen Restrukturierungsverfahren sind aber noch viele Details offen", sagte Gläubigerschützer und Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer am Samstag im Gespräch mit der APA. Er hinterfragte, wie die Regierung das Unternehmensreorganisationsgesetz, das "totes Recht" sei, tatsächlich zum Leben erwecken wolle. Vor allem gehe es darum "ein Gleichgewicht der unterschiedlichen Gläubiger - Öffentliche Hand, Banken und kleine Gläubiger - herzustellen" und um die Frage, wie dies gelingen könne. "Hier gibt es große Fragezeichen."

Verkürzung für Private

Grundsätzlich gebe es in Österreich schon lange eine zweite Chance, so Weinhofer, "weil das Insolvenzrecht auch ein Sanierungsrecht und sehr sanierungsfreundlich ist". Gläubiger dürften in Zukunft doch etwas vorsichtiger agieren, weil die Gefahr bestehe, dass die verkürzte Entschuldungsdauer den Schuldnern weniger Zeit lassen um eine vernünftige Quote anzubieten.

Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass die Entschuldung für Unternehmer auf drei Jahre zu verkürzen ist. Die Richtlinie ist bis 17. Juli umzusetzen. Der Regierungsentwurf, dessen Begutachtung kommende Woche beginnen soll, enthält eine solche Regelung nun befristet auf fünf Jahre auch für Private. Das hatten die Grünen gefordert, die ÖVP hat sich dem Vernehmen nach eher gegen die Verkürzung für Private gewehrt. Die Befristung dürfte die Kompromisslösung sein.

Zur - vorübergehend - rascher möglichen Entschuldungsmöglichkeit für Private sagt Kogler, der derzeit die zuständige Justizministerin Alma Zadic vertritt, dass Betroffene schneller wieder eine Perspektive erlangen könnten. Geholfen werde auch Ein-Personen-Unternehmen. Denn dort ist es oft schwierig zwischen unternehmerischen und persönlichen Schulden zu unterscheiden.

Ratenzahlungen möglich

"Die raschere Entschuldung ist grundsätzlich sinnvoll - sowohl für Unternehmer als auch für Private, um sie möglichst schnell wieder in den Wirtschaftskreislauf zu integrieren", sagte Weinhofer. "Vor allem bei Ein-Personen-Unternehmen ist das gerechtfertigt, weil dort persönliches und wirtschaftliches Risiko zusammenfallen." Die Befristung für Private sei "ein typisch österreichischer Kompromiss", biete aber den Vorteil, dass man sich nun anschauen könne, ob die Regelung gut funktioniere, also tatsächlich zu einer Entschuldung führe oder zu etwaigem Missbrauch.

Die Steuer- und Abgabenstundungen werden um drei Monate bis 30. Juni verlängert, wie dies von der Opposition auch schon gefordert wurde. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, diese COVID-bedingten Rückstände nach Ende der Stundungen mit Ratenzahlungen zu begleichen - "über längere Zeit zu einem weitaus günstigeren Zinssatz", teilte das Finanzministerium mit. "Wir sorgen dafür, dass die Unternehmen nicht in der ersten Erholungsphase nach dem Lockdown Steuern zurückzahlen müssen", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). "Mit dem neuen Ratenzahlungsmodell geben wir unseren Unternehmen spürbar mehr Zeit, um ihre Steuerrückstände zu zahlen", heißt es von Vizekanzler und Grünen-Chef Werner Kogler.

Bis zum 30. Juni werden keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt, so Blümel. Zudem werde den Abgabepflichtigen eine neuerliche Antragstellung und den Finanzämtern eine weitere Bescheiderlassung erspart.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) forderte am Samstag indes, dass die Republik zeitlich begrenzt Unternehmen - ob groß oder klein - mit staatlichen Beteiligungen hilft. Das könne in Form eines Fonds erfolgen, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian im Ö1-Radio am Samstag. Die Dotierung lässt der ÖGB offen. Beteiligungen sollten in Form stiller Beteiligungen für sieben bis zehn Jahre erfolgen. In dieser Zeit müssten die Mitarbeiter gehalten und den Managern keine Boni ausbezahlt werden. Vorbild könne der Fonds "Stolz auf Wien" sein, über den sich die Stadt Wien bisher an acht Unternehmen beteiligt hat.

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