Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Steuerstundungen werden verlängert und Insolvenzrecht geändert

Von nachrichten.at/apa, 20. Februar 2021, 13:05 Uhr

WIEN. Die Regierung verlängert in der Coronakrise die Steuer- und Abgabenstundungen für Betriebe bis 30. Juni. Danach kann in Raten zurückgezahlt werden. Gleichzeitig wurde eine Reform des Insolvenzrechts verkündet. Vor allem sinkt die Entschuldungsdauer auf drei Jahre.

Für Firmen soll das generell gelten, für Private nur für die nächsten fünf Jahre. Für Firmen ist auch ein neues, präventives Restrukturierungsverfahren geplant. Hier sieht ein Experte "große Fragezeichen".

Konkret soll es eine "zweite Chance für Unternehmen" geben. Bei Gericht soll ein individueller Restrukturierungsplan mit Zustimmung der Gläubigermehrheit erzielt werden. So werde ein Interessenausgleich zwischen dem verschuldeten Unternehmer und seinen Gläubigern hergestellt. Anders als bei der Insolvenz, müssen dabei nicht alle Gläubiger einbezogen werden. Zudem können die Verluste der Gläubiger verringert werden, so die Bundesregierung. Auch bei Nichtzustimmung einzelner Gläubiger können Forderungskürzungen und -Stundungen vorgenommen werden. Der Unternehmer wird bei Bedarf von einem Restrukturierungsbeauftragten unterstützt oder kontrolliert.

Gesetz soll "raschen Neustart" ermöglichen

"Mit dem neuen Gesetz tragen wir dazu bei, den finanziellen Engpass von Unternehmen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Hilfsmaßnahmen einzuleiten", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). "Mit diesen Maßnahmen soll ein rascher Neustart für Unternehmer möglich sein, rechtzeitig bevor eine Insolvenz unumgänglich wird", sagt Vizekanzler Werner Kogler (Grüne).

"Bei dem neuen Restrukturierungsverfahren sind aber noch viele Details offen", sagte Gläubigerschützer und Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer am Samstag im Gespräch mit der APA. Er hinterfragte, wie die Regierung das Unternehmensreorganisationsgesetz, das "totes Recht" sei, tatsächlich zum Leben erwecken wolle. Vor allem gehe es darum "ein Gleichgewicht der unterschiedlichen Gläubiger - Öffentliche Hand, Banken und kleine Gläubiger - herzustellen" und um die Frage, wie dies gelingen könne. "Hier gibt es große Fragezeichen."

Verkürzung für Private

Grundsätzlich gebe es in Österreich schon lange eine zweite Chance, so Weinhofer, "weil das Insolvenzrecht auch ein Sanierungsrecht und sehr sanierungsfreundlich ist". Gläubiger dürften in Zukunft doch etwas vorsichtiger agieren, weil die Gefahr bestehe, dass die verkürzte Entschuldungsdauer den Schuldnern weniger Zeit lassen um eine vernünftige Quote anzubieten.

Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass die Entschuldung für Unternehmer auf drei Jahre zu verkürzen ist. Die Richtlinie ist bis 17. Juli umzusetzen. Der Regierungsentwurf, dessen Begutachtung kommende Woche beginnen soll, enthält eine solche Regelung nun befristet auf fünf Jahre auch für Private. Das hatten die Grünen gefordert, die ÖVP hat sich dem Vernehmen nach eher gegen die Verkürzung für Private gewehrt. Die Befristung dürfte die Kompromisslösung sein.

Zur - vorübergehend - rascher möglichen Entschuldungsmöglichkeit für Private sagt Kogler, der derzeit die zuständige Justizministerin Alma Zadic vertritt, dass Betroffene schneller wieder eine Perspektive erlangen könnten. Geholfen werde auch Ein-Personen-Unternehmen. Denn dort ist es oft schwierig zwischen unternehmerischen und persönlichen Schulden zu unterscheiden.

Ratenzahlungen möglich

"Die raschere Entschuldung ist grundsätzlich sinnvoll - sowohl für Unternehmer als auch für Private, um sie möglichst schnell wieder in den Wirtschaftskreislauf zu integrieren", sagte Weinhofer. "Vor allem bei Ein-Personen-Unternehmen ist das gerechtfertigt, weil dort persönliches und wirtschaftliches Risiko zusammenfallen." Die Befristung für Private sei "ein typisch österreichischer Kompromiss", biete aber den Vorteil, dass man sich nun anschauen könne, ob die Regelung gut funktioniere, also tatsächlich zu einer Entschuldung führe oder zu etwaigem Missbrauch.

Die Steuer- und Abgabenstundungen werden um drei Monate bis 30. Juni verlängert, wie dies von der Opposition auch schon gefordert wurde. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, diese COVID-bedingten Rückstände nach Ende der Stundungen mit Ratenzahlungen zu begleichen - "über längere Zeit zu einem weitaus günstigeren Zinssatz", teilte das Finanzministerium mit. "Wir sorgen dafür, dass die Unternehmen nicht in der ersten Erholungsphase nach dem Lockdown Steuern zurückzahlen müssen", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). "Mit dem neuen Ratenzahlungsmodell geben wir unseren Unternehmen spürbar mehr Zeit, um ihre Steuerrückstände zu zahlen", heißt es von Vizekanzler und Grünen-Chef Werner Kogler.

Bis zum 30. Juni werden keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt, so Blümel. Zudem werde den Abgabepflichtigen eine neuerliche Antragstellung und den Finanzämtern eine weitere Bescheiderlassung erspart.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) forderte am Samstag indes, dass die Republik zeitlich begrenzt Unternehmen - ob groß oder klein - mit staatlichen Beteiligungen hilft. Das könne in Form eines Fonds erfolgen, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian im Ö1-Radio am Samstag. Die Dotierung lässt der ÖGB offen. Beteiligungen sollten in Form stiller Beteiligungen für sieben bis zehn Jahre erfolgen. In dieser Zeit müssten die Mitarbeiter gehalten und den Managern keine Boni ausbezahlt werden. Vorbild könne der Fonds "Stolz auf Wien" sein, über den sich die Stadt Wien bisher an acht Unternehmen beteiligt hat.

mehr aus Wirtschaft

2023 wurden erstmals mehr E-Bikes als konventionelle Räder verkauft

Gaspedal defekt: Tesla ruft 3878 Cybertrucks zurück

Energiewende und Elektromobilität treiben Wachstum der Miba

Hofübergaben: "Wird die Stalltür geschlossen, bleibt sie meist für immer zu"

Interessieren Sie sich für dieses Thema?

Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

8  Kommentare
8  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
ECHOLOT (8.804 Kommentare)
am 22.02.2021 07:37

die katastrophe nur nach hinten geschoben ! immer wieder um ein paar monaten!
der finale zusammenbruch wird wohl nicht mehr zu verhindern sein!?

lädt ...
melden
antworten
Berkeley_1972 (2.269 Kommentare)
am 21.02.2021 19:16

Stundung ersetzt nie den Umsatz! Wenn die gestundeten Beträge eingefordert werden, kracht‘s wie eine Kaisersemmel.

lädt ...
melden
antworten
ECHOLOT (8.804 Kommentare)
am 21.02.2021 07:01

DIE KATASTROPHEN werden nur hinausgeschoben!
während gleichzeitig die wirtschaft WEITER RUINIERT wird, aber damit das volk sich noch beherrschen lässt, gibts immer wieder paar "gutsi" u versprechungen noch paar alles entscheidende wochen abzuwarten!
dann heißts aber kredit fällig, sozialversicherung fällig, miete fällig,steuerstundungen weg, kurzarbeit weg!
können sich die leute eigentlich ungefähr nur vorstellen was dann los ist????

lädt ...
melden
antworten
penunce (9.674 Kommentare)
am 21.02.2021 08:17

Ja, ich kann es mir deutlich vorstellen!

Die Not wird für so viele bei uns in Österreich ausbrechen, Arbeitslosigkeit gefolgt von Hunger und Elend werden wieder bei uns zu Gast sein, die Landsleute werden die Miete nicht bezahlen können und ihre Wohnungen verkaufen um den Rest, welchen sie noch bei der Bank schuldig sind, das auf Raten gekaufte Auto werde sie aufgeben und billigst an einen verkaufen der noch bei Kassa ist, oder die Bank wird sie einziehen ...

Das alles hat der Kurz vorhergesagt, denn nur das VIRUS trägt Schuld daran, nicht der Kurz mit seinen Freunden wie dem Soros und der SED-Merkel und seine SCHWARZEN Politiker, welche überwiegend nichts gelernt haben, nie Selbständig waren und mit beiden Füssen im Leben standen, so wie ER!

lädt ...
melden
antworten
ECHOLOT (8.804 Kommentare)
am 22.02.2021 07:40

deshalb ist es auch wesentlich interessanter die unterschiedlichsten wirtschaftszeitungen u wirtschaftsmeinungen zu lesen u ´den hausverstand einzuschalten um zu erahnen wohin wir uns bewegen!
das kartenhaus wird immer höher gebaut u wird in sich implotieren!

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 20.02.2021 15:30

Das ist eine reine Anlassgesetzgebung und derartiges ist auf Dauer bestimmt nicht gut für den Wirtschafststandort. Österreich hat ohnedies schon eines der laxesten Insolvenzrechte. Wenn das jetzt so weiter geht, braucht sich keiner mehr zu ärgern, dass sich sein Schuldner einfach so durch eine Insolvenz entschuldet und dann fröhlich wieder aufersteht, bis zur nächsten Entschuldung.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 20.02.2021 18:16

stimmt Fortunas, und den Anlass kannst Du im Artikel sogar nachlesen.... da steht
"Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass die Entschuldung für Unternehmer auf drei Jahre zu verkürzen ist. Die Richtlinie ist bis 17. Juli umzusetzen."

ich finde Deine substanzlosen Postings immer wieder witzig, danke dafür ^^

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 21.02.2021 16:12

MITHERZUNDHIRN,
es geht bei der Änderung des Insolvenzrechtes um entscheidenderes als die Verkürzung der Entschuldungsdauer.
- Vorrechtsteilungen
- Restrukturierungen
- Angleichung des Reorganisationsgesetzes für Unternehmen
- Wertung der Gläubiger
Ich kann nicht unisono einem Teil der Gläubiger ein Zustimmungsrecht nehmen, und sie gleichzeitig ausschließen zu wollen.
Es Fehlt eine Zeit der Zwischenmeldung bei Sanierungsverfahren mit Entschuldung, andernfalls kann ich schon mit der nächsten Insolvenz rechnen.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen