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Spüle: Pfuscher haftet für Schäden

03.April 2021

Ein Vater montierte in der Küche der Mietwohnung seiner Tochter eine unpassende Armatur bei der Spüle. Ein Installateur war er nicht. Die ungeeignete Armatur verursachte einen Wasseraustritt: Dadurch entstanden in mehreren Wohnungen Schäden von 70.800 Euro. Die Versicherung kam dafür auf und forderte den von ihr bezahlten Schaden vom beklagten Vater. Der OGH hat die Haftung des Vaters bejaht.

"Es kommt nicht darauf an, ob der Beklagte erkannt hat, dass die Armatur unpassend ist", sagt der Linzer Rechtsanwalt Georg Bruckmüller. Der Beklagte hafte, weil er ohne Not die Reparatur übernommen habe, obwohl ihm dazu die Fachkenntnisse fehlten.

Vom Anschließen eines Geschirrspülers bis hin zum Wechseln von Autoreifen: "Der Fall zeigt, welche Risiken Personen haben, die schadensgeneigte Tätigkeiten, für die Fachkenntnisse erforderlich sind, übernehmen." Dabei spiele es keine Rolle, ob die Arbeit gegen Entgelt erfolgt.

Für die Schäden in der Wohnung der Tochter hat der OGH auch ein Mitverschulden der Hausverwaltung im Ausmaß von 50 Prozent bejaht: "Die Hausverwaltung wusste, dass der Vater die Spüle einbaut, hat aber nicht nachgefragt, ob dieser Fachkompetenz hat." Einen Zurechnungsgrund habe es aber nur für die Wohnung der Tochter, nicht für andere Wohnungen gegeben.

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29. März 2024