Salzburg zwingt Airbnb-Vermieter zur Registrierung
SALZBURG / LINZ. Land Oberösterreich hält eine bundeseinheitliche Regelung für sinnvoller und wartet ab
Das Land Salzburg geht gegen die illegale Vermietung von Privatunterkünften auf Online-Plattformen wie Airbnb vor. Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Landtages hat gestern einstimmig ein neues Nächtigungsabgabengesetz beschlossen.
Wer in Zukunft eine Privatunterkunft touristisch anbieten will, muss sich dazu an die Gemeinde wenden. Die Behörden prüfen dann, ob die Vermieter alle rechtlichen Bestimmungen einhalten und am Ort der Unterkunft auch ihren ordentlichen Wohnsitz haben.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine Registrierungsnummer ausgestellt. Diese soll dann auf den Internetseiten der Plattformen verpflichtend bei den jeweiligen Angeboten aufscheinen. Damit soll die bisher oft schwierige Kontrolle und Aufdeckung illegaler Fälle erleichtert werden. Das Gesetz sieht außerdem eine Auskunftspflicht der Online-Plattformen gegenüber der Abgabenbehörde vor.
Airbnb & Co müssen ab Jänner 2020 die Daten der Vermieter und die Adressen ihrer Unterkünfte samt der Zahl der vermittelten Übernachtungen weitergeben. Dagegen haben sich die Internetfirmen stets massiv gewehrt.
In Oberösterreich sieht man sich in dieser Hinsicht schon einen Schritt weiter. Bei uns seien bereits seit 1. Jänner 2019 weitgehend deckungsgleiche Bestimmungen in Kraft, insbesondere eine Meldeverpflichtung für private Gästeunterkünfte und die Auskunftspflicht der Plattformen, so der zuständige Landesrat Markus Achleitner in einer Stellungnahme.
Bisher keine Registrierung
Einzig gravierender Unterschied zwischen der Gesetzeslage in Oberösterreich und Salzburg sei die Registrierungspflicht der Unterkunft im Vorhinein. Die Einführung eines derartigen Registers wäre auch in Oberösterreich sinnvoll, so Achleitner.
Es gebe aber Überlegungen zu einem Unterkunftsregister auf Bundesebene. Und das wäre sinnvoller als eine individuelle Lösung auf Länder-Ebene, so Achleitner. Das gelte vor allem auch im Hinblick auf Unternehmen mit Standorten in verschiedenen Bundesländern.
Höchste Eisenbahn. Bei genauer Betrachtung sind die meisten neuen Geschäftsmodelle für Trittbrettfahrer ausgerichtet, besonders im fiskalen Sinn: Uber, Amazon & Co.
Ich hoffe, der Amtsschimmel lässt sich das Ausstellen des Vermiet-Persilscheins auch entsprechend vergüten. Sonst kriegt der/die kleine Gemeindebedienste noch eine zusätzliche Belastung aufgehalst.