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Russische Anleihen werden wohl zur jahrelangen Hängepartie

29. Juni 2022, 00:07 Uhr
Russische Anleihen werden wohl zur jahrelangen Hängepartie
Wie der Kreml Anleihe-Schulden zahlen kann, ist unklar. Bild: OÖN/uru

MOSKAU. Müssen Investoren 40 Milliarden Dollar abschreiben?

Russland hat Anleihen am Markt, für die Zahlungen in Höhe von insgesamt 40 Milliarden US-Dollar ausstehen. Am Sonntag lief eine Frist zur Zahlung von 100 Millionen Dollar (95 Millionen Euro) an Zinsen für zwei Fremdwährungsanleihen aus – 29 Millionen für eine auf Euro und bis 2036 laufende Staatsanleihe und 71 Millionen Dollar für ein bis 2026 laufendes Papier in Dollar.

Ob die Investoren ihr Geld je wiederbekommen, weil Russland wegen der Sanktionen vom globalen Finanzsystem weitgehend ausgeschlossen ist, ist fraglich. Der Kreml hat wiederholt erklärt, dass er keinerlei Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit sieht. Man sei aber aufgrund der Sanktionen nicht in der Lage, Geld an die Anleihegläubiger zu überweisen. Folgende Szenarien gelten für ausländische Gläubiger als möglich:

  • Fälligstellung: Gläubiger können die umgehende volle Zurückzahlung der Anleihe verlangen, wenn der Schuldner Vertragskonditionen verletzt. Hierfür gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen: Gemäß den Bestimmungen für die 2026 und 2036 auslaufenden Bonds müssen Gläubiger, die zusammen mindestens 25 Prozent der ausstehenden Anleihen halten, die sofortige Rückzahlung der gesamten Summe fordern. Damit würden sämtliche russische Auslandsschulden sofort fällig. Dies kann allerdings auch abgewendet werden.
  • Klage: Eine Klage auf Zahlung ist schwierig. Die Konditionen für die fraglichen Anleihen sind ungewöhnlich und manchmal vage. Dies gilt vor allem für Papiere, die nach der Annexion der Krim durch Russland 2014 und der Vergiftung eines Spions in Großbritannien 2018 begeben wurden. So wurden beispielsweise Bonds zwar nach englischem Recht begeben, oftmals jedoch ohne Hinweis, vor welchem Gericht ein Streit verhandelt werden soll.
  • Schlichtung: Investoren aus Staaten, die bilaterale Investment-Abkommen mit Russland geschlossen haben, können auf dem Weg eines Schlichtungsverfahrens Schadenersatz einfordern. Entsprechende Verträge gibt es mit den meisten EU-Staaten, Großbritannien und Kanada. Der UNO-Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) zufolge wurden seit 1996 in diesem Rahmen 27 Fälle verhandelt. Davon seien elf gegen und vier zugunsten Russlands entschieden worden. Viele Fonds haben sich nach der Invasion der Ukraine Ende Februar bereits von russischen Staatsanleihen getrennt. Wer sie noch im Portfolio hat, musste sie ohnehin abschreiben – und kann abwartend Tee trinken.
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