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Rewe reagiert auf Kartellstrafe: "Unverhältnismäßig hoch"

Von nachrichten.at, 05. Februar 2025, 10:11 Uhr
++ THEMENBILD ++ REWE
Das Logo der Rewe-Gruppe am Firmensitz in Wiener Neudorf. Bild: ROLAND SCHLAGER (APA)

WIENER NEUDORF. Der Oberste Gerichtshof hat mit 70 Millionen Euro die bisher höchste Strafzahlung in der Geschichte Österreichs verhängt.

Das Urteil wurde gestern, Dienstag, bekannt.  Hintergrund ist laut Rewe die Nachmiete eines Supermarkts im ehemaligen Kaufhaus Weiß in Wels durch Merkur/Billa Plus.

Der Vorgang wurde der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nicht gemeldet. Die vom Kartellgericht verhängte Strafe - 1,5 Millionen Euro - wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) auf 70 Millionen Euro erhöht. 

Auf eine OÖN-Anfrage vom Dienstag reagierte Rewe am Mittwochvormittag: "Es ist die bis dato höchste Kartellstrafe, die jemals in Österreich verhängt wurde und ist dementsprechend aus unserer Sicht unverhältnismäßig hoch", heißt es in einer Stellungnahme. "Aktuell prüfen wir die Urteilsbegründung."

Kartellstrafen orientieren sich am Jahresumsatz

Kartellstrafen orientieren sich am Jahresumsatz - im Fall der deutschen Rewe-Gruppe waren das 2023 mehr als 92 Milliarden Euro. Die Obergrenze für Strafen liegt bei zehn Prozent des Umsatzes, es wären also bis zu 9 Milliarden Euro möglich gewesen.

"Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird", begründete der OGH sein Urteil.

Die zuvor höchsten Kartellstrafen erhielten im Rahmen des Baukartells Porr (62,4 Millionen Euro) und Strabag (45,4 Millionen Euro).

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18  Kommentare
18  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
amha (13.545 Kommentare)
am 05.02.2025 16:46

Man kann ich Falle einer Anfechtung die 70 Millionen ja auf 9 Milliarden erhöhen. Würde dem Budget guttun - und Ignoranten künftig davon abhalten, sich nicht um Vorgaben zu kümmern.

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sergio_eristoff (3.584 Kommentare)
am 05.02.2025 14:20

REWE "Unverhältnismäßig hoch" -> Kartellstrafen orientieren sich am Jahresumsatz -> Obergrenze für Strafen liegt bei zehn Prozent des Umsatzes, es wären also bis zu 9 Milliarden Euro möglich gewesen.

Da kann man fast schon sagen viel zu wenig.
Sorry ich bin auch der Meinung das Strafen in dieser Form nicht zielführend sind, jedoch ist es das leichteste Mittel.

Wenns nach mir ginge, müsste REWE eine gemeinnützige Strafe zahlen müssen. Beispiel wäre hier in Gebieten mit Parkplatznot ihre Parkplätze frei zur Verfügung stellen für etliche Jahre oder man müsste in Gebieten wo die Supermarktsättigung extrem hoch mit eigenen Märkten Renaturieren müssen. Sprich abreißen und einen Park bauen.
So könnte man den Lebensmittelhandel mal zum Denken bewegen, wenn man was nicht auf die Kunden abwälzen kann.

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betterthantherest (39.765 Kommentare)
am 05.02.2025 16:00

"Beispiel wäre hier in Gebieten mit Parkplatznot ihre Parkplätze frei zur Verfügung stellen für etliche Jahre oder man müsste in Gebieten wo die Supermarktsättigung extrem hoch mit eigenen Märkten Renaturieren müssen. Sprich abreißen und einen Park bauen."

super Ansatz.

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Gugelbua (33.460 Kommentare)
am 05.02.2025 11:58

und schließlich und endlich wird der Betrag doch von den Kunden bezahlt, Dank an die Politik👎

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betterthantherest (39.765 Kommentare)
am 05.02.2025 12:58

naja - diesem Gedanken folgend dürften diese Konzerne nie bestraft werden....
denn letztendlich zahlt immer der Kunde.

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trude (1.268 Kommentare)
am 05.02.2025 11:47

..und schon wieder 70 Mio Euro fürs Budget gefunden

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0x00 (2.159 Kommentare)
am 05.02.2025 11:14

Und wer zahlt die Zeche für die Kartellstrafe? Der Kunde, wer sonst. Danke für nichts liebe BWB
und ach ja: nicht alle Kunden können es sich aussuchen bei welchem Supermarkt sie einkaufen, insb. die Alten am Land ohne Auto

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MeierZin (222 Kommentare)
am 05.02.2025 13:06

Also diese Einstellung ist ja echt unterirdisch. Soll man also ab sofort keine Konzerne mehr bestrafen egal was sie machen?

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Kopfnuss (11.890 Kommentare)
am 06.02.2025 08:34

Strafe ja, aber bitte mit Augenmaß im Verhältnis zum Vergehen.
In diesem Fall war das Vergehen eine unterlassene Meldung, nicht mehr.
Es bestand Meldepflicht, aber keine Genehmigungspflicht.

Als Privater bekommt man auch nicht 10% Strafe vom Jahreseinkommen, wenn man beim Übersiedeln die Meldepflicht verletzt, weil man ein paar Tage zu späte ummeldet.

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neptun (4.373 Kommentare)
am 05.02.2025 10:43

Hätten auch 900 Mio sein können, bei möglichen 10% vom Umsatz.

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MeierZin (222 Kommentare)
am 05.02.2025 10:47

9 Mrd, steht auch so im Artikel

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neptun (4.373 Kommentare)
am 05.02.2025 12:08

THX. Eine Null vergessen...

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Kopfnuss (11.890 Kommentare)
am 06.02.2025 08:34

Nö, eher eine Null nach Wien verliehen. 😂

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betterthantherest (39.765 Kommentare)
am 05.02.2025 10:27

Kartellstrafe unverhältnismäßig hoch?

Man könnte auch sagen, in den meisten anderen Fällen sind die Kartellstrafen unverschämt niedrig.
Wenn man z. B. an den Schweißtechniklieferanten denkt der seine Kunden mehr als 10 Jahre lang über den Tisch gezogen hat ... und dann lediglich ein paar hunderttausend Euro Strafe zahlen musste.

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amha (13.545 Kommentare)
am 05.02.2025 16:48

Frau Doppelname-Vogel engagiert sich dafür immer so brav auf Benefizveranstaltungen zugunsten verarmter Politiker.

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2020Hallo (5.205 Kommentare)
am 05.02.2025 10:24

Nun, haben die nicht auch ein Lager in Ehrenfeld.......bei Ohlsdorf ?

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MeierZin (222 Kommentare)
am 05.02.2025 10:21

Nicht "unverhältnismäßig hoch" sondern gerade so akzeptabel dass sie bei so einem riesen Konzern nicht unter Porto verbucht wird. Die 1,5 Mio vorher waren geradezu lächerlich.

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Kopfnuss (11.890 Kommentare)
am 06.02.2025 08:36

Wissen Sie, was das Vergehen gewesen ist?
Auch 1,5 Mio. sind zu viel dafür!

Irgendwie ist bei vielen die Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen.
Man sieht es an den Milliarden-Summen, welche in der Politik verschlampt werden und die Bürger alles abnicken.

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