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Regierung verlängert die Corona-Hilfen

Von OÖN, 21. Jänner 2021, 00:04 Uhr
Regierung verlängert die Corona-Hilfen
Finanzminister Blümel Bild: APA/GEORG HOCHMUTH

WIEN. Der Härtefallfonds gilt nun bis 15. Juni

Der Härtefallfonds für Klein- und Kleinstbetriebe wird um weitere drei Monate bis 15. Juni verlängert. Das gab Finanzminister Gernot Blümel bekannt. Die Maßnahme ist als Hilfe für Selbstständige und Unternehmer gedacht, um privat über die Runden zu kommen. Sie erhalten monatlich bis zu 2000 Euro. Bisher seien 940 Millionen Euro an 211.000 Personen ausgezahlt worden. Die Antragsteller erhielten damit im Durchschnitt knapp 1200 Euro pro Monat. Über die Agrarmarkt Austria (AMA) wurden zusätzlich rund 11.000 Anträge von Privatzimmervermietern bearbeitet, 16 Millionen Euro wurden hierfür bisher überwiesen.

Ebenso bis Ende Juni verlängert wird die Auszahlung der Pendlerpauschale auch an all jene, die derzeit im Homeoffice arbeiten oder sich in Kurzarbeit oder Quarantäne befinden. Weiterbestehen wird bis 30. Juni die steuerfreie Behandlung von Zulagen (für Schmutz, Erschwernis und Gefahr) und Zuschlägen (für Überstunden). Auch pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sollen weiterhin an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (etwa Trainer oder Masseure) steuerfrei ausbezahlt werden können, auch wenn aufgrund von Covid-19 keine Einsatztage stattfinden.

FFP2-Masken steuerbefreit

Bis Ende Juni verlängert wird die bestehende Befreiung von der Alkoholsteuer bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln. Zudem wurde im Ministerrat die Befreiung der FFP2-Masken von der Mehrwertsteuer beschlossen. Die Maßnahme soll ab 23. Jänner gelten, rechtzeitig vor Inkrafttreten der FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Der Mitte Jänner angekündigte "Ausfallbonus" soll ab 16. Februar beantragt werden können, sagte Blümel. Das Instrument deckt bis zu 30 Prozent des Umsatzes der Vergleichsperiode ab und beträgt maximal 60.000 Euro im Monat. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Firmen mindestens 40 Prozent Umsatzverlust im Vergleich zum gleichen Monat 2019 erlitten haben Die Zuwendungen aus diesem Topf werden in die Höchstsummen von Verlustersatz und Fixkostenzuschuss eingerechnet.

"Wenn es keine Planungssicherheit in Bezug auf das Virus gibt, wollen wir zumindest eine gewisse steuerliche und somit wirtschaftliche Planungssicherheit geben. Daher verlängern wir bestehende und bewährte Instrumente", erklärte Finanzminister Blümel.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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DrWatts (1.079 Kommentare)
am 21.01.2021 15:30

Wirklich toll, was man ohne Laptop und dem dazugehörigen Schalter alles zusammenbringt.

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( Kommentare)
am 21.01.2021 18:47

ich glaube, der Blümel hat es eh schon wieder vergessen.

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