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Regierung hilft Wirten beim Neustart mit millionenschwerem Hilfspaket

12.Mai 2020

Mit einer halben Milliarde Euro an Steuerentlastungen will die Bundesregierung das Überleben möglichst vieler heimischer Gastronomen in der Coronakrise sichern. Wie berichtet, darf die Branche nach zweimonatiger zwangsweiser Schließung am Freitag wieder aufsperren: Pünktlich davor wurde gestern in Wien das "Wirte-Paket" präsentiert.

OÖN-TV Sendung vom 11.05.2020

OÖN-TV beschäftigt sich mit dem 500-Millionen-Euro-Hilfspaket, das die Regierung zur Unterstützung der Wirtshäuser verabschieden will.

"Wir wissen, dass es mit der Öffnung alleine noch nicht erledigt ist und der Konsum nicht sofort wieder auf 100 Prozent anspringt", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz gestern. Mit dem Paket sollen die Gastronomen steuerlich entlastet und der Konsum angekurbelt werden. Die einzelnen Maßnahmen im Detail:

  1. Steuersenkung: Die Mehrwertsteuer für nichtalkoholische Getränke wird halbiert. Finanzminister Gernot Blümel geht von einer Steuerersparnis für die Wirte in Höhe von 200 Millionen Euro aus. Die Maßnahme gilt von 1. Juni bis Jahresende. "Das ist ein guter Schritt, der auch rasch wirksam wird", sagt Gerhard Dablander, Partner bei KPMG. Wenn der Wirt die Preise nicht reduziere, bleibe der Vorteil bei ihm. Mit dieser Maßnahme könne der Kundenausfall zumindest ein Stück weit kompensiert werden. Dauerhaft abgeschafft wird die Schaumweinsteuer, was einen Steuerentfall von 25 Millionen Euro bedeutet: Diese Bagatellsteuer war 2014 wieder eingeführt worden, ihr Sinn war seitdem heftig umstritten.
  2. Ausweitung der Pauschalierung: Für Betriebe wird es zudem einfacher, Pauschalierungen in Anspruch zu nehmen: Die Umsatzgrenze wird von 255.000 auf 400.000 Euro angehoben. Das könnte eine Entlastung der Betriebe von 100 Millionen Euro bringen, rechnet man im Finanzministerium. Mehr Unterstützung soll es für Dorfwirtshäuser in kleinen Gemeinden geben: Die Mobilitätspauschale etwa wird von zwei auf bis zu sechs Prozent der Bemessungsgrundlage angehoben. Davon sollen vor allem strukturschwache Regionen profitieren.
  3. Geschäftsessen, Arbeitskräfte: Um den Konsum anzukurbeln, wird die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine für Gasthäuser von 4,4 auf acht Euro angehoben. Für den Konsum in Lebensmittelgeschäften wird die steuerfreie Höchstgrenze für Gutscheine von 1,10 auf zwei Euro erhöht. Ein Anreiz soll die höhere steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen (75 statt 50 Prozent) sein. Das bringt den Betrieben 25 Millionen Euro Ersparnis. Laut Gastronomieministerin Elisabeth Köstinger soll es zudem einfacher werden, Hilfskräfte anzustellen: Hier geht es um Erleichterungen bei deren Versicherung.
  4. Reaktionen: Die Branche hat gestern erleichtert auf die Neuerungen reagiert: Oberösterreichs Wirtesprecher Thomas Mayr-Stockinger sprach von einem "willkommenen Starterpaket". Kritik gab es hingegen von den Neos: Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn sieht in dem Paket "einen Tropfen auf den heißen Stein". Weiter gedulden müssen sich die Nachtgastronomen und die Veranstaltungsbranche: Für sie sollen zeitnah eigene Hilfspakete geschnürt werden. (prel)
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