Rechtsfrage: Wann wird der Käufer zum Eigentümer?
LINZ. Um Eigentümer einer beweglichen Sache zu werden, braucht es einerseits einen Vertrag, andererseits die Übergabe. Wird der Händler vor der Übergabe insolvent, kann der bestellte Insolvenzverwalter entscheiden, ob er anstelle des Möbelhändlers den Vertrag erfüllt oder vom Vertrag zurücktritt. Was Kunden sonst noch wissen müssen.
„Ich habe eine Küche gekauft und den gesamten Kaufpreis überwiesen. Nun ist der Möbelhändler vor der Lieferung der Küche insolvent. Bin ich bereits Eigentümer? Welche Ansprüche habe ich? Und wie kann ich eine solche Situation verhindern?“, fragt ein Leser.