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Rechtliche Argumente für und gegen Impfpflicht

Von Elisabeth Prechtl und Robert Stammler, 04. Dezember 2021, 00:04 Uhr
Bild: Volker Weihbold

Ist Impfpflicht mit dem Verfassungsrecht vereinbar? Die OÖN sprachen mit zwei Rechtsexperten.

Eingriff muss angemessen und geeignet sein

Franz Mittendorfer: Der Staat muss die Bürger vor Bedrohungen schützen

1 Warum kann überhaupt eine Impfpflicht eingeführt werden, und unter welcher Voraussetzung wird wieder diese abgeschafft?

Eine Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität dar. Durch eine Impfpflicht ist eine Verletzung von Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der das Recht auf Leben garantiert, erst dann gegeben, wenn potenziell lebensgefährdende Umstände hinzutreten. Aus Artikel 2 EMRK resultiert laut Franz Mittendorfer, Präsident der Rechtsanwaltskammer OÖ, aber auch die Pflicht des Staates, seine Bürger gerade bei Infektionskrankheiten vor lebensgefährlichen Bedrohungen zu schützen. Schützenswert seien das Wohl des Einzelnen und der Gesellschaft: So müsse der Staat handeln, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe.
Eine Impfpflicht muss verhältnismäßig sein: Das bedeutet, sie muss geeignet sein, und es darf kein gelinderes Mittel mehr geben.

Franz Mittendorfer
Franz Mittendorfer Bild: privat

2 Welche Einwände und rechtlichen Bedenken gibt es?

Ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte muss angemessen sein: Das Risiko von Folgeschäden oder schwerwiegenden Nebenwirkungen wird häufig ins Treffen geführt. „Dieses Risiko ist nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen aber geringer als die Folgen, die bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf drohen.“ Für jene, die aufgrund ihres Gesundheitszustands gefährdet sind, wird keine Impfpflicht bestehen können. Denkbar sei ein Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Artikel 9 EMRK): „Dieses Argument hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aber bereits in einer Entscheidung aus 1998 nicht gelten lassen.“

3 Was ist der Unterschied zwischen Impfpflicht und Impfzwang?

Die Schutzimpfung wird nicht mit Zwang durchgesetzt. Wer sich weigert, dem drohen eine Geld- oder Ersatzfreiheitsstrafe.

4 Welche Strafen drohen jenen, die sich weigern?

Die Höhe der Strafzahlung ist noch in Diskussion. Eine soziale Staffelung ist ein Grundprinzip des Verwaltungsstrafrechts. Bei der Strafbemessung werden Einkommen und Verschulden berücksichtigt.
Bei der Verletzung der Impfpflicht handelt es sich um ein fortgesetztes Delikt: Im Wiederholungsfall kann regelmäßig eine Strafe verhängt werden.

5 Ab welchem Alter ist eine Impfpflicht rechtlich möglich?

Eine verwaltungsstrafrechtliche Verfolgbarkeit ist erst ab 14 Jahren gegeben. Ein Anknüpfen an die Strafmündigkeit ist sinnvoll.

"Impfpflicht ist nicht verfassungskonform"
Rechtsanwalt Rene Lindner Bild: privat

„Impfpflicht ist nicht verfassungskonform“

Rene Lindner hält die Impfung nicht für das „gelindeste Mittel“

1 Warum kann überhaupt eine Impfpflicht eingeführt werden, und unter welcher Voraussetzung wird diese wieder abgeschafft?

„Ich bin überzeugt, dass eine Covid-Impfpflicht nicht verfassungskonform ist“, sagt der Linzer Rechtsanwalt Rene Lindner, Präsident-Stellvertreter der oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer. Denn Grundrechtseingriffe müssten stets adäquat und verhältnismäßig sein, „das gelindeste Mittel“ und Ultima Ratio darstellen. „Als gelindere Mittel kommen zum Beispiel Abstandhalten, ein konsequentes Testsystem und das Reduzieren von Kontakten in Frage.“ Anders als die Pocken- oder Masernimpfung bewirke die Covid-Impfung „keine sterile Immunität“. Auch Geimpfte könnten sich weiterhin anstecken und das Virus übertragen. Der EGMR habe zwar kürzlich eine Impfpflicht für Kindergartenkinder in Tschechien bestätigt, doch dabei sei es um „jahrelang erprobte Impfstoffe“ wie gegen Masern gegangen, „die vor Infektion und Weitergabe schützen“.

2 Welche Einwände und rechtlichen Bedenken gibt es?

Eine Impfpflicht wäre wohl auch „kaum exekutierbar“. Gingen Hunderttausende nicht impfen und würden auch die Geldstrafe nicht einzahlen, dann müssten Hunderttausende „letztlich unter Ersatzfreiheitsstrafe gestellt werden“, gibt der Anwalt zu bedenken. „Das ist keinesfalls vorstellbar.“

3 Was ist der Unterschied zwischen Impfpflicht und Impfzwang?

Ein Impfzwang hieße, dass man von der Polizei mit Gewalt zur Impfstelle gebracht und dort mit Gewalt geimpft werde. „Doch davon redet ohnehin niemand“, sagt Lindner.

4 Welche Strafen drohen jenen, die sich weigern?

In der aktuellen Entscheidung zu Tschechien betont der EGMR, dass Strafen moderat sein müssen. Natürlich müssen das Schuldausmaß und das Einkommen berücksichtigt werden, „sofern die rechtskonforme Einführung einer Impfpflicht überhaupt möglich ist“, so Lindner. Zudem gelte das verfassungsrechtlich verankerte Doppelbestrafungsverbot: nicht zwei Mal für das Gleiche. Nichtgeimpfte könnten daher nur einmal die Verwaltungsübertretung begehen.

5 Ab welchem Alter ist eine Impfpflicht rechtlich möglich?

Sollte eine Impfpflicht einführbar sein, dann sollte sie keinesfalls für Minderjährige gelten. Zwar seien Personen ab 14 Jahren teilweise strafmündig, aber sie unterliegen der Obsorge der Erziehungsberechtigten. Nicht geimpfte Minderjährige könnten sich nicht gegen eine Strafe wehren.

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Autorin
Elisabeth Prechtl
Redakteurin Wirtschaft
Elisabeth Prechtl
Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler

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35  Kommentare
35  Kommentare
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Freitagskind (861 Kommentare)
am 05.12.2021 10:10

Eine Nebelgranate die von der vorherigen Regierung eingebracht wurde
Wird nicht kommen da die meisten eh schon geimpft oder genesen sind

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vinzenz2015 (46.266 Kommentare)
am 07.12.2021 08:47

Dzt NUR 63% voll geimpft!

Das ist epidemiologisch gesehen zu wenig!
Siehe Zahlen Intensivpatienten!!!!

Lassens die Bagatellisierung gegen nachweisbare Fakten!!!

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artie_ziff (3.531 Kommentare)
am 05.12.2021 10:07

. „Als gelindere Mittel kommen zum Beispiel Abstandhalten, ein konsequentes Testsystem und das Reduzieren von Kontakten in Frage.“

Genau das hat uns aber wieder in einen Lock-Down geführt.

Ich wäre grundsätzlich auch für gelindere mittel. Aber das was der Hr Anwalt oben vorschlägt hat schon ausreichend bewiesen das es nicht funktioniert.

Nächste Stufe wäre 2G in allen Lebensbereichen. Das wäre mein Favourit. Wer sich für eine einsiedlerische Lebensweise ohne Kontakte entscheidet sollte dies auch ohne Impfung dürfen.

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azways (5.835 Kommentare)
am 05.12.2021 09:06

Ich würde das alleinige Entscheidungsrecht inklusive (Zwangs)Maßnahmen für Pharmakonzerne unwiderruflich in der Verfassung verankern.

Eine finanzielle Gegenleistung für die Legislative ist vorzusehen.

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vinzenz2015 (46.266 Kommentare)
am 07.12.2021 08:49

????
Traumerlein!

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Superheld (13.120 Kommentare)
am 04.12.2021 20:09

Impfzwang wäre mir lieber.
Öffentliche Exekution mit TV-Übertragung.

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pferdekopf (3.039 Kommentare)
am 04.12.2021 23:58

Nein, ich würde wieder gladiatorenkämpfe einführen, und die unwilligen müssen auf leben und tod kämpfen. der gewinner bekommt die impfung!!

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azways (5.835 Kommentare)
am 05.12.2021 10:10

.. oder die beliebten (Frankenburger) Würfelspiele - der Sieger wird geimpft, der Verlierer hingerichtet.

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Juni2013 (9.841 Kommentare)
am 05.12.2021 10:42

Wie wärs damit: TV-Übertragung des Endkapfes eines Impfverweigerers mit dem Coronavirus auf der Intensivstation.

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azways (5.835 Kommentare)
am 05.12.2021 15:25

parallel mit dem Endkampf eines Geimpften.

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Tralala (722 Kommentare)
am 04.12.2021 19:40

Bei dem was der Stv. der Rechtsanwaltskammer so von sich gibt, stellt sich für einen einfachen Bürger schon die Frage ob der Staat überhaupt noch einen Sinn hat.
Das Motto, der Staat braucht erst gar nichts zu tun, wenn er befürchten muß, daß eine mittlere oder größere Anzahl von Bürgern die Anordnungen nicht einzuhalten gedenken und wenn die Zahl erst groß genug ist, dann kommt der Staat auch mit dem Strafen nicht mehr nach, daher soll er es besser gleich bleiben lassen.

Wenn nur mal so beispielhaft genügen Wehrpflichtige dem Staat das Götz Zitat an den Kopf werfen, wenn genügend Autofahrer die Gurtenpflicht Gurtenpflicht sein lassen und andere die Helmpflicht wieder als Sichtbehinderung titulieren und Hunderttausende auf die Steuerpflicht pfeifen .... was denkt der Herr Kammerfunktionär dann, wie es im Staat Österreich dann aussieht. Die Frage bleibt ob solche Aussagen nicht eigentlich ein eigentlich saublöder Aufruf zur Staatverweigerung sind ?
Von einem Anwaltsvertreter - toll !!

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analysis (3.546 Kommentare)
am 04.12.2021 14:41

Juristen, so notwendig wie der Kropf am Hals, wollen überall mitreden.
Schließt alle juridische Fakultäten für min 10 Jahre, es würde wieder mehr Recht einkehren und viel Zeit / Energie gespart!

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pferdekopf (3.039 Kommentare)
am 04.12.2021 13:42

Das Szenario - Alle Österreicher sind geimpft! Und? Dann fahren oder fliegen sie ins Ausland, wo nicht alle geimpft sind, stecken sich dort an, geben eventuell eine Mutation dort weiter und kommen wieder zurück nach Österreich. Von den Touristen und ausländischen Arbeitskräften mit Hauptwohnsitz im Ausland red ich da noch garnicht.
Die Impfpflicht hätte nur dann einen Sinn, wenn man Österreich abschottet, wie Nordkorea. Dann würden alle geimpft und glücklich leben, bis sie verstorben sind.
Anscheinend will das inzwischen eine Mehrheit!

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 04.12.2021 14:14

Es ist eine Mehrheit, die diese Vorsorge schon getroffen hat und nun auch von den anderen diesen Beitrag erwartet, weil die Spitalszahlen einfach wieder viel zu hoch sind. Abschotten müssen wir uns jetzt nicht und auch dann nicht. Denn bei kaum einer Gefahr, schwer zu erkranken, darf man sich dann auch wieder freier bewegen. Die Infektionszahlen werden kaum so extrem hoch ansteigen, wie jetzt.

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FriedrichPseudonym (76 Kommentare)
am 04.12.2021 14:23

Ja und, wenn alle Österreicher geimpft sind, dann gibt es keine schweren Verläufe, und wenn man sich im Ausland ansteckt vielleicht nur leichte Schnupfen hat, dann kann sich natürlich ein Ungeimpfter anstecken. Aber der muss schon für seinen eigenen Schutz sorgen. Es gibt da ein ziemlich gutes Mittel …
Nein nicht Ivermectin, 3 x I M P F U N G heißt das Mittel.

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asc19 (2.386 Kommentare)
am 04.12.2021 14:33

"Ja und, wenn alle Österreicher geimpft sind, dann gibt es keine schweren Verläufe..."
Woher genau haben Sie diese "wissenschaftliche" Erkenntnis, wenn ich fragen darf? Wenn dem so wäre, dann würde s auch jetzt keine schweren Verläufe unter Geimpften geben...aber das ist leider nicht so. Auch ich bin geimpft, aber weis sehr wohl, (leider aus dem eigenen Bekanntenkreis wo ein "Voll-Immuniserter" insgesamt 3 Wochen auf Intensiv lag) dass die Impfung leider nict das hält, was versprochen wurde.

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FriedrichPseudonym (76 Kommentare)
am 04.12.2021 14:40

Ja, es gibt schwere Verläufe auch bei Geimpften, aber die sind sehr selten, im Vergleich zu den Gesamtzahlen. Und so gut wie alle schweren Verläufe bei Geimpften haben eine Ursache(Nicht komplett geimpft, mehrfache Risikofaktoren, Fettleibigkeit, Diabetes, Non-Responder,…)

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pferdekopf (3.039 Kommentare)
am 04.12.2021 23:51

Wie man an den Postings erkennt, greift die Impfung anscheinend auch schon die Gehirnzellen an. Präpotenter und dämlicher gehts eigendlich schon gar nicht mehr. :=(

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fam.beham@gmx.at (396 Kommentare)
am 04.12.2021 13:34

selbst wenn sich fast alle Impfen lassen würden bleiben immer noch die Illegalen übrig die da wohl kaum hingehen werden u das sind wahrscheinlich auch nicht so wenige

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FriedrichPseudonym (76 Kommentare)
am 04.12.2021 14:28

Die Ungeimpften werden sich sowieso in den nächsten Jahren irgendwann anstecken und mit Pech einen schweren Verlauf haben und manche auch daran sterben. Dagegen wird ihnen das testen nicht helfen.
Ab dem Moment wo unser Gesundheitssystem nicht mehr überlastet ist, weil die Impfrate hoch genug ist, obliegt der Schutz des Einzelnen ihm selbst. Wer sich nicht selbst schützt, ist selbst Schuld. Da kann man im Nachruf nur sagen „Er/Sia starb aus Überzeugung“

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Superheld (13.120 Kommentare)
am 04.12.2021 20:44

Die illegalen Rechtsextremen? 😉

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pferdekopf (3.039 Kommentare)
am 04.12.2021 23:56

@FAM: sie denken zu kleingeistig. in österreich geht die welt ein und aus. wenn alle österreicher geimpft sind, und da ja die impfung die ansteckung nicht verhindert, sondern nur die schweren verläufe vermindert, wird sich auch bei einer 100%igen impfrate nichts ändern. saisonell im herbst werden die krankenhäuser weiterhin überquellen. so wie in den letzten 70 jahren auch. die leute, die jedes jahr an grippe erkrankt sind, erkranken halt jetzt an corona - und das wieder und immer wieder. gott sei dank liegt die mortalität bei 0,01 irgendwas prozent.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 04.12.2021 08:26

Wieder einmal wurde der Beweis erstellt, wie lukrativ es für Rechtsanwälte ist, einer Meinung eine Gegenmeinung gegenüber zu stellen. Das ist ihr Geschäftsmodell!
Ach wie froh bin ich, dass es Gerichte gibt, die für unser Recht ausgewogen arbeiten!

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 04.12.2021 08:22

Herr Rechtsanwalt Lindner, ihr Plädoyer gegen das Demonstrieren in allen Ehren!
Aber bitte regen sie nicht zu Widerstand gegen eine leider notwendige Staatsbürgerpflicht an, indem sie meinen, Verstösse wären nicht exekutierbar.
Auch ihrer Meinung, man könnte nur einmal eine Strafe aussprechen, kann ich bei aller Logik nicht nachvollziehen. Die werden ja zu Wiederholungstätern, wenn sie uns den Schutz nach wie vor versagen. Außer die Lage ändert sich so nachhaltig, dass die Impfpflicht wieder aufgehoben wird, sehe ich daraus keinen Ausweg.
Nötig wurde sie ja auch, weil man auf längere Zeit nicht erreichen kann, dass die Menschen respektvoll Abstand von einem halten. Und dass es unmöglich ist, wirklich ein schützendes Testsystem einzurichten, dürfte auch ihnen klar sein. Das würde noch viel häufigeres und flächendeckendes Angebot erfordern. Und schon gar nicht können Menschen auf lange Zeit auf viele Kontakte verzichten müssen.
Und ein Wurmmittel ist sicher kein gelinderes Mittel!

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FriedrichPseudonym (76 Kommentare)
am 04.12.2021 14:32

Da irrt der der Herr Dr.Lindner, dass wiederholte Verwaltungsstrafe nicht verhängt werden kann.
Da könnt ich mich ja mit 200 kmh blitzen lassen und damit sind alle folgenen Geschwindigkeitsübertretungen abgegolten.

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asc19 (2.386 Kommentare)
am 04.12.2021 14:36

Der Einzige der sich in diesem Fall hier irrt...sind Sie. Das mit der Doppelbestrafung ist klar und eindeutig im Gesetz verankert. Das hat aber wiederum nichts mit dem KFV-Gesetz, dass im Strassenverkehr gilt zu tun.

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FriedrichPseudonym (76 Kommentare)
am 04.12.2021 14:48

Beides ist eine Verwaltungsstrafe.
Sie können auch wenn Sie hintereinander 10 x durch das gleiche Radar fahren 10 Verwaltungsstarfen bekommen.

Sie beziehen sich wahrscheinlich darauf, aber das bezieht sich auf strafrechtliche Tatbestände und Verurteilungen oder Freisprüche durch ein ordentliches Gericht und nicht auf Tatbestände die durch das Verwaltungsstrafrecht abgedeckt sind. Also von daher ist eine Mehrfachbestrafung mit einer Verwaltungsstrafe durchaus zulässig.

Art. 4 des 7. ZP zur EMRK

Abs.1: Niemand darf wegen einer Straftat, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren desselben Staates erneut vor Gericht gestellt oder bestraft werden.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 04.12.2021 08:14

Doppelbestrafung für ein und dasselbe Delikt?
Dafür wird es ja Impftermine geben und werden diese versäumt....
Warum sollte ich fürs Schnellfahren immer wieder bestraft werden können, aber nicht, wenn ich mich dem Gesundheitsschutz den anderen gegenüber verweigere und das wiederholt, nur einmal?

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 04.12.2021 08:11

Nicht exekutierbar? Aber warum denn? Dazu braucht es nur etwas konsequentes Verhalten der Behörden. Wer nicht zahlt, wird gepfändet! Oft sind es die Reicheren, die glauben, sich den Luxus leisten zu können, gegen die Impfung aufzutreten. Wenn der Kuckuck kommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht Wirkung zeigt.
Für die, die meinen sich herausschwindeln zu können, weil bei ihnen nichts zu holen ist und die Gefängnisse zu voll sind, wird es Modelle geben müssen, die hilfreich und nützlich sind. Da gibt es doch in der Jugendgerichtsbarkeit das Diversionsverfahren. Mit demselben Grundgedanken sollten Geldstrafen nicht einfach in Haft abgesessen werden können, sondern müssen andere Modelle geschaffen werden. Bei Impfunwilligen könnte ich mir den Einsatz bei Teststraßen vorstellen oder auch Aufräumarbeiten auf den Straßen, z. B. MNS einsammeln, bei Autorasern den Einsatz bei Aufräumarbeiten nach tödlichen Unfällen oder in Rehakliniken usw.

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FriedrichPseudonym (76 Kommentare)
am 04.12.2021 14:35

Wenn die Verwaltungsstrafe nicht bezahlt wird, erhöht sich die Strafe eben bis zum maximlen Strafrahmen, als nächste Stufe kommt der Exekutor oder es gibt Lohn-/Gehaltspfändungpfändung. Irgendwas ist bei jedem zu holen.
Und dass der Exekutor ins Haus kommt, wer will das schon?

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 04.12.2021 07:52

Kontakte reduzieren, empfiehlt Lindner. Wer das konsequent macht, hat gute Chancen. Aber gehören dann als "Ersatzbefriedigung" Demonstationen dazu? Müssen die dann nicht aus diesem Grund untersagt werden? Werden die genehmigt, weil man die Pandemie fördern will, weil man glaubt, vieles erledigt sich dann von selbst?

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 05.12.2021 10:57

Kontakte reduzieren und Abstand halten - das werde ich bei Menschen wie den RA Dr. Lindner penibel durchziehen.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 04.12.2021 07:49

Ist ein konsequentes Testsystem, welches tägliches Testen (mindestens) erforderlich macht, wenn man nicht ganz kontaktlos lebt, tatsächlich ein gelinderes Mittel?
Für mich unvorstellbar, wenn man den Aufwand, den das bedeuten würde, auch mit berücksichtigt. Auch beim Testen kann mal was passieren, was einen Eingriff auf meinen Körper und meine Gesundheit bedeutet. Bei millionenfachen Testungen am Tag wächst die Wahrscheinlichkeit.

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FriedrichPseudonym (76 Kommentare)
am 04.12.2021 14:54

Teststrategie alleine, bringt in der Pandemiebekämpfung gar nichts. Es gibt kein Virus, welches sich durch eine Teststrategie bekämpfen lässt.

Außerdem ist jeder Test immer nur eine Momentaufnahme. Wenn ich getestet werde und gehe aus dem Testcenter hinaus und gehe durch eine unsichtbare virusgeschwängerte Aerosolwolke und atme gerade ein, zack, kann ich schon infiziert werden. Einen Tag später bekomme ich ein negatives Testergebnis, bin aber möglicherweise bereits infiziert.
Soviel zum Wert der Tests.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 04.12.2021 07:44

Ich freue mich schon, wenn die Impfgegner von den Demos Abstand halten!
Denn das sieht ja auch der oberste Rechtsexperte für ihre Angelegenheit als das gelindere Mittel. Wenn sie weiterhin in Demonstrationen ein Mittel sehen, wie die Impfpflicht verhindert werden kann, dann zeigen sie eindeutig, dass für sie auch Abstand halten keine Alternative ist. Also fällt dieser Punkt als Begründung gegen die Impfpflicht schon mal weg.

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