Rechte und Pflichten im Homeoffice: Muss der Chef den Strom zahlen?
Die fünf wichtigsten Fragen für Arbeitgeber:
Im Homeoffice braucht der Dienstnehmer einen Laptop sowie einen Internetanschluss. Sein Stromverbrauch steigt, außerdem kauft er sich einen neuen Bürostuhl. Muss der Dienstgeber dafür aufkommen?
"Der Dienstgeber ist zum Ersatz der anfallenden Kosten verpflichtet, soweit sie notwendig und nützlich sind", sagt Roland Heinrich, Partner in der Kanzlei SCWP in Wels. Das gelte etwa für den Laptop, oder etwa auch, falls der Dienstnehmer in seiner Wohnung bisher über keinen Internetanschluss verfügte,