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Preiserhöhung unzulässig: Verbund-Kunden bekommen Geld zurück

Von nachrichten.at/apa, 02. September 2024, 08:46 Uhr
90 Kilometer lange Stromleitung von Bayern ins Innviertel wird neu gebaut
Der Verbund will die betroffenen Kunden in den kommenden Wochen schriftlich darüber informieren, wie viel Geld ihnen zusteht. Bild: OON

WIEN. Weil die Strompreiserhöhung des Verbund im Mai 2022 rechtlich unzulässig war, bekommen Verbund-Kunden nun Geld zurück.

Das teilten der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Verbund am Montag in der Früh mit. Der Verbund will die betroffenen Kunden in den kommenden Wochen schriftlich darüber informieren, wie viel Geld ihnen zusteht. Bei einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 3.315 kWh ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von rund 90 Euro. Der Verbund hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die sich auf den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) bezog. Auf Grund dieser Klausel erhöhte der Verbund am 1. Mai 2022 die Preise vieler Stromlieferverträge. Der VKI hielt die Klausel für unzulässig und zog dagegen vor Gericht. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI in zweiter Instanz recht, das Urteil ist rechtskräftig.

Auch ehemalige Kunden können Gutschrift erhalten

Für die Überweisung des zu viel kassierten Betrages ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Auch ehemalige Verbund-Kunden, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die Gutschrift mittels Anmeldung beim VKI erhalten.

Der Verbund beklagt, dass es nach wie vor keine klaren Festlegungen für Preisänderungen gebe. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, habe man deshalb auch bei Preissenkungen keine andere Wahl, als eine Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.

VSV: "Kunden steht erheblich mehr zu" 

Dem Verbraucherschutzverein (VSV) ist die Rückzahlung aber nicht genug. "Den Verbund Kunden steht erheblich mehr zu als in diesem Vergleich vereinbart wurde", sagte Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, laut Aussendung. Die Begründung: Neben der Preiserhöhung von 2022 sei auch die Erhöhung auf Basis des Gesetzestextes des Elektrizitätswirtschaftsorganisations-Gesetzes (ElWOG) Anfang März 2023 für unwirksam erklärt worden. Der Vergleich mit dem VKI beziehe sich aber nur auf die Preiserhöhung im Jahr 2022.

"Die Kunden sollten diesen lahmen Vergleich nicht unterzeichnen, sondern sich einer Sammelklage des VSV gegen den Verbund anschließen, um erheblich höhere Rückzahlungen durchsetzen zu können," sagte Holzinger.

Dieser Artikel wurde um 10:07 Uhr aktualisiert.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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betterthantherest (36.255 Kommentare)
am 02.09.2024 09:56

Wem gehört der Verbund:

51 % gehören der Republik Österreich
30 % gehören der EVN, Wiener Stadtwerke, TIWAG.

Unglaublich mit welchen auch unlauteren Mitteln die Politik den Menschen und den Unternehmen im Land das Geld aus der Tasche zieht.

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2good4U (19.000 Kommentare)
am 02.09.2024 10:51

Also ich glaube es.

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glingo (5.175 Kommentare)
am 02.09.2024 11:57

51% gehören nicht den Österreichern sondern der ÖVP (Michael Strugl)

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