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Die Greenwashing-Falle

Von Peter Affenzeller   29.September 2018

Es klingt so harmlos: das NaDiVeG oder Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz gießt die EU-Richtlinie 2014/95/EU in nationales Recht und ist mit § 243b im Unternehmensgesetz verankert, gleich nach Lagebericht und Konzernabschluss. An die Bewertung in Zahlen sind die Systeme gewöhnt: Große Wirtschaftsprüfungsunternehmen und die Controlling-Abteilungen erledigen den Job, und wenn die Bilanz mit einem Testat versehen ist, sind Vorstand und Aufsichtsräte auch entlastet.

Nicht so bei den neuen Nachhaltigkeitsberichten: "Ein paar Phrasen genügen da nicht, es muss die Nachhaltigkeit belegt und bis in die Zulieferkette hinein überprüft worden sein", warnt Josef Baumüller vom Controller Institut Wien, der sich für die Fachpublikation "Aufsichtsrat Aktuell" intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Für die "verbale Berichterstattung" seien derzeit ganze Abteilungen im Entstehen, aber in den Berichten über das Geschäftsjahr 2017 habe man eklatante Mängel gesehen: "Wenn da ein kritischer Kleinaktionär in der Hauptversammlung aufsteht und Fragen dazu stellt, kann das extrem unangenehm werden", so Baumüller. Auch Öko-Organisationen könnten sich mit einigen Aktien in Unternehmen einkaufen und dann die Nachhaltigkeitsberichterstattung für ihre Zwecke nutzen, um Druck auszuüben.

Es sei eine Frage von "naming and shaming": Ökologische und soziale Mängel zu benennen, baue Druck auf, sie zu beheben. "Für Vorstand und Aufsichtsrat kann das bis zu strafrechtlichen Konsequenzen gehen, wenn Berichte nicht stimmen", so Baumüller weiter: Wenn ein Lieferant in Fernost seinen Sondermüll in den nächsten Fluss kippe, statt ihn ordnungsgemäß zu entsorgen, falle das jetzt auf einen heimischen Konzern zurück. Um sich den Haftungsfragen zu entziehen, würden sich die Führungsetagen ihre Nachhaltigkeitsberichte von Wirtschaftsprüfern testieren lassen. "Wenn der Bericht unvollständig ist, hilft das vor Gericht überhaupt nicht", warnt Baumüller: So ein Testat sei ein "grünes Feigenblatt". Derzeit würden maximal 25 Prozent der Unternehmen ihre Verpflichtung ernst nehmen, der Rest sei "zwischen Unwillen und Unvermögen".

Die Greenwashing-Falle

Als Zulieferer der "Großen" sind auch Mittelständler vom Thema betroffen: "Die Einkäufer werden Bestätigungen verlangen, dass nachhaltig gearbeitet wird – damit sie im eigenen Nachhaltigkeitsbericht kein Problem kriegen", sagt Baumüller: Viele Berichte seien "oberflächlich, lückenhaft, und heikle Fragen hat man ausgespart".

Beliebt macht sich Baumüller mit seiner Kritik übrigens nicht: Er wurde mit dem Hinweis kontaktiert, er möge doch "an seine Karriere denken" und schweigen. Will er aber nicht: Dazu sei das Thema zu wichtig und biete bei ehrlichem Umgang auch enorme Chancen für eine ökologische und soziale Verbesserung.

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28. März 2024