OGH-Urteil: Betreiber zahlen Netzzutrittspauschalen zurück
WIEN Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) vergangene Woche festgestellt hat, dass die Verrechnung von Netzzutrittsentgelten in vielen Fällen unzulässig war, wollen die österreichischen Netzbetreiber diese Beträge nun zurückzahlen.
Das kündigte der Branchenverband Oesterreichs Energie am Dienstag an. Voraussichtlich werde man noch heuer mit den Rückzahlungen beginnen, die Kunden müssten von sich aus nicht aktiv werden.
Der OGH habe in seinem Urteil festgehalten, dass die Verrechnung von Netzzutrittspauschalen nur in bestimmten Fällen zulässig sei – etwa dann, wenn Ausbaumaßnahmen bei der Herstellung des Netzzutritts gesetzt wurden, heißt es in der Mitteilung der E-Wirtschaft.
Wer hat Anspruch auf Rückzahlung?
Anspruch auf Rückerstattung besteht demnach für alle Erzeugungsanlagen, bei denen seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes Netzzutrittspauschalen verrechnet wurden, ohne dass dem Netzbetreiber dabei unmittelbare Aufwände etwa in Form von baulichen Maßnahmen oder durch die Verstärkung der Netzinfrastruktur entstanden sind.
Es gebe auch Fälle, in denen diese Ansprüche bereits verjährt seien, doch man werde im Zuge einer Kulanzregelung auch diesen Kunden ihr Geld zurückzahlen, teilten die Netzbetreiber mit.
Wichtig ist, dass endlich ein öffentlicher Netzauslastungsatlas kommt, sodass geprüft werden kann ob eine Verstärkung des öffentlichen Netzes überhaupt notwendig ist. Die Netzentgelte sind jetzt schon so hoch und das bei laut E- Control sinkendem Inlandsstromverbrauch aus dem öffentlichen seit dem Jahr 2022!!! Es wird Zeit dass die Politik die E- Wirtschaft auch durch personelle Konsequenzen unter Kontrolle bringt!