Oberösterreich kann von Aufzugskartell Schadenersatz verlangen
LINZ. Das Land Oberösterreich kann von einem internationalen Aufzugskartell Schadenersatz verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag befunden.
Er stellte fest, dass eine "öffentliche Einrichtung, die Förderdarlehen an Abnehmer kartellbefangener Waren gewährt hat, den durch das Kartell entstandenen Schaden ersetzt verlangen kann". Gefordert bleibt aber auch noch der OGH in Wien.
Das Bundesland und andere Kläger gingen gegen fünf Firmen wegen zu hoher Förderzusagen aufgrund der vom Kartell vorgelegten Produktkosten vor. Dass die Unternehmen, darunter Otis, Schindler, Kone und Thyssenkrupp, wettbewerbswidrige Verhaltensweisen im Rahmen eines Kartells an den Tag gelegt hatten, wurde im Vorfeld festgestellt.
Die Rechtssache ist eigentlich beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Österreich anhängig. Der EuGH wurde von ihm in dieser Sache befragt. Dieser sagt, vereinfacht formuliert, dass der Schutz vor Schäden durch Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht der Union stark beeinträchtigt würde, wenn das Recht auf Schadenersatz von vornherein nur auf die Anbieter oder Nachfrager auf dem vom Kartell betroffenen Markt beschränkt wäre. Kartellteilnehmer müssen demnach auch indirekt Betroffenen Schadenersatz leisten, die nicht als Anbieter oder Nachfrager am Markt waren, aber geschädigt wurden.
Und in diesem Fall wurde das Land Oberösterreich insofern geschädigt, als es Subventionen in Form von Förderdarlehen an Abnehmer der auf diesem Markt angebotenen Produkte gewährt hat. Und durch das Kartell ist der Betrag der Subventionen höher ausgefallen, als er ohne Kartell ausgefallen wäre, so der EuGH. Der Differenzbetrag habe nicht für andere gewinnbringendere Zwecke verwenden werden können. Dieser gehöre ersetzt.
Nun ist es laut EuGH Sache des OGH in Österreich, zu klären, ob der Kläger die Möglichkeit zu gewinnbringenderen Anlagen hatte und ob er einen Kausalzusammenhang zwischen diesem Schaden und dem fraglichen Kartell nachgewiesen wurde.
Geht es noch immer um das Kartell, das Ende der 90er die Preise für Aufzüge künstlich hochgehalten hat?
Dazu gab es erst vor gut einem Jahr ein Urteil, dass wenige hundert Euro an mitklagende Eigentümer rückerstattet werden müssen. Und hier hält nun das Land die Hand auf...
Geht´s ein bisserl weniger nebulos? Eventuell mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung? Oder muss Leser diesen selbst recherchieren?
Noch kürzer, und im Vergleich auch informativer, wäre die Angabe der Entscheidung des EuGH.
Problem: der Schadensnachweis.