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Muss mir der Chef für einen Arztbesuch immer frei geben?

Von Hermann Neumüller   16.Mai 2019

Die Post AG behandelt ihre Mitarbeiter menschenunwürdig", schreibt ein erboster OÖN-Leser anonym an die Redaktion. Grund dieser harschen Kritik ist eine Dienstanweisung des mehrheitlich staatlichen Unternehmens.

In dieser Dienstanweisung heißt es: "Arzt- bzw. Therapiebesuche sind grundsätzlich außerhalb der Dienstzeit zu absolvieren. In der Dienstzeit ist ein Fernbleiben vom Dienst wegen eines Arztbesuchs nur dann zu bewilligen, wenn es sich um einen plötzlich aufgetretenen medizinischen Notfall oder eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes während der Dienstzeit handelt."

Würde ein Privatunternehmen derartige Anweisungen erteilen, würde ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen, so die Vermutung des Lesers. Er wundert sich, warum auch von der Gewerkschaft angesichts solcher Anweisungen keinerlei Reaktion komme.

Das hat einen einfachen Grund: Die Dienstanweisung ist vom österreichischen Arbeitsrecht gedeckt. "Diese Diestanweisung ist etwas streng formuliert, aber das Anliegen der Post ist berechtigt", sagt dazu Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität, im Gespräch mit den OÖNachrichten.

Ob ein Dienstgeber seinen Mitarbeiter für einen nicht unbedingt dringlichen Arztbesuch freistellt, ist offenbar eine Ermessensfrage. Arbeitsrechtlich ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht unbedingt eine Dienstverhinderung, während der das Entgelt weitergezahlt werden muss. "Arztbesuche sind nur dann Dienstverhinderungen, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich und zumutbar sind", heißt es auf der Service-Seite der Arbeiterkammer.

Aber was ist zumutbar? Bei einem Arzt, der an einem oder mehreren Tagen pro Woche auch am Abend ordiniert, wird man sich schwer tun, eine Dienstverhinderung zu argumentieren, wenn man einen Termin am Vormittag wählt. "Das muss man sich dann im Einzelfall anschauen", sagt Felten.

Auf die leichte Schulter sollte man als Mitarbeiter eine Dienstanweisung wie jene der Post nicht nehmen. "Arbeitnehmer müssen die Dienstverhinderung dem Arbeitgeber so schnell wie möglich bekanntgeben und nachweisen. Tut ein Arbeitnehmer dies nicht, kann das schlimmstenfalls eine Entlassung rechtfertigen", heißt es bei der Arbeiterkammer.

Es stehe selbstverständlich jedem Mitarbeiter frei, für Arztbesuche oder Therapien während der Dienstzeit "Erholungsurlaub" zu beantragen, heißt es in der Post-Anweisung. Im Zweifelsfall dürfte das auch angebracht sein, wenn man Schwierigkeiten vermeiden will.

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24. April 2024