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Muss mir der Chef für einen Arztbesuch immer frei geben?

Von Hermann Neumüller, 16. Mai 2019, 06:25 Uhr
(Symbolfoto) Bild: APA

Post AG löst mit Dienstanweisung heftige Diskussion aus

Die Post AG behandelt ihre Mitarbeiter menschenunwürdig", schreibt ein erboster OÖN-Leser anonym an die Redaktion. Grund dieser harschen Kritik ist eine Dienstanweisung des mehrheitlich staatlichen Unternehmens.

In dieser Dienstanweisung heißt es: "Arzt- bzw. Therapiebesuche sind grundsätzlich außerhalb der Dienstzeit zu absolvieren. In der Dienstzeit ist ein Fernbleiben vom Dienst wegen eines Arztbesuchs nur dann zu bewilligen, wenn es sich um einen plötzlich aufgetretenen medizinischen Notfall oder eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes während der Dienstzeit handelt."

Würde ein Privatunternehmen derartige Anweisungen erteilen, würde ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen, so die Vermutung des Lesers. Er wundert sich, warum auch von der Gewerkschaft angesichts solcher Anweisungen keinerlei Reaktion komme.

Das hat einen einfachen Grund: Die Dienstanweisung ist vom österreichischen Arbeitsrecht gedeckt. "Diese Diestanweisung ist etwas streng formuliert, aber das Anliegen der Post ist berechtigt", sagt dazu Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität, im Gespräch mit den OÖNachrichten.

Ob ein Dienstgeber seinen Mitarbeiter für einen nicht unbedingt dringlichen Arztbesuch freistellt, ist offenbar eine Ermessensfrage. Arbeitsrechtlich ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht unbedingt eine Dienstverhinderung, während der das Entgelt weitergezahlt werden muss. "Arztbesuche sind nur dann Dienstverhinderungen, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich und zumutbar sind", heißt es auf der Service-Seite der Arbeiterkammer.

Aber was ist zumutbar? Bei einem Arzt, der an einem oder mehreren Tagen pro Woche auch am Abend ordiniert, wird man sich schwer tun, eine Dienstverhinderung zu argumentieren, wenn man einen Termin am Vormittag wählt. "Das muss man sich dann im Einzelfall anschauen", sagt Felten.

Auf die leichte Schulter sollte man als Mitarbeiter eine Dienstanweisung wie jene der Post nicht nehmen. "Arbeitnehmer müssen die Dienstverhinderung dem Arbeitgeber so schnell wie möglich bekanntgeben und nachweisen. Tut ein Arbeitnehmer dies nicht, kann das schlimmstenfalls eine Entlassung rechtfertigen", heißt es bei der Arbeiterkammer.

Es stehe selbstverständlich jedem Mitarbeiter frei, für Arztbesuche oder Therapien während der Dienstzeit "Erholungsurlaub" zu beantragen, heißt es in der Post-Anweisung. Im Zweifelsfall dürfte das auch angebracht sein, wenn man Schwierigkeiten vermeiden will.

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Hermann Neumüller
Redakteur Wirtschaft
Hermann Neumüller
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44  Kommentare
44  Kommentare
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spoe (13.470 Kommentare)
am 16.05.2019 14:34

Und als nächstes darf man die Büroartikel auch nicht mehr mit nach Hause nehmen...oder?

Diese strikte Trennung von privat und Unternehmen irritiert viele. zwinkern

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 16.05.2019 12:07

Ein Armutszeugnis für die Personalisten. Diese sind die größten Paragrafenreiter, z.T. haben sie auch keine juristische Ausbildung, sondern sind "self made" Juristen. Vom Kernbusiness des Unternehmens sind sie meilenweit entfernt, sitzen abgeschirmt vor ihren Bildschirmen in der Personalabteilung, wo niemand hingeht, wenn er nicht muss, ihre soziale Kompetenz lässt stark zu wünschen übrig und die Erkenntnis, dass der Unternehmenserfolg stark von der Motivation der MA_innen abhängt, ist zu ihnen noch nicht durchgedrungen. Sie verstehen sich eher als Demotivatoren, ähnlich den Dementoren bei Harry Potter. Was im Wortlaut des KV und DV nicht gedeckt ist, existiert bei ihnen nicht. Sollte es Unklarheiten geben, verfassen sie eine "Totschläger" Dienstanweisung: "Begräbnisfreistellung nur nach Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde".

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spoe (13.470 Kommentare)
am 16.05.2019 14:30

Kommst du aus dem geschützen Bereich?

In jedem normale Unternehmen sind Arztbesuche, Friseur und Maniküre eine private Angelegenheit und während der privaten Zeit zu erledigen.

Akute Krankheiten natürlich ausgenommen, aber dafür gibt es Krankenstand.

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Freischuetz (3.154 Kommentare)
am 16.05.2019 16:12

Was ist "geschützter Bereich" und was "ein normales Unternehmen"?
Normal ist es jedenfalls nicht, Frisör und Maniküre - Pediküre hast du vergessen - mit einem Arztbesuch gleich zu setzen.
Wann willst du zum Haut-, Lungen-, Nervenarzt, Orthopäden, Internisten gehen, wenn dessen Ordination von 08:00 bis 12:00 täglich und am Mittwoch auch von 14:00 - 16:00 geöffnet hat? Nimmst dir Urlaub oder bekommst "Freizeit bezahlt" (FB) und hast einen Anspruch darauf oder kann der AG sagen, "Nein, in der Kernzeit bleiben Sie hier!"
Aber einen Fortschritt in sozialer Kompetenz hast schon gemacht - bei akuter Krankheit gewährst du Krankenstand, natürlich nur gegen ärztliches Attest und die Gehaltsauszahlung wird für die Dauer des KA ausgesetzt. Die "Krankfeierer" hast nämlich g'fressn, doch wenn es keine Marie gibt, ist der MA schnell wieder pumperlg'sund. Geld nur gegen Leistung, nicht wahr? Krank sein ist aber keine Leistung.

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meisteral (11.622 Kommentare)
am 16.05.2019 17:42

Sie haben es nicht verstanden, in ihrem Beispiel ist ein Arztbesuch innerhalb der Arbeitszeit durchzuführen!

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giftzwerg (379 Kommentare)
am 16.05.2019 17:37

Schichttausch ist aber auf Grund der Ruhezeit auch nicht immer möglich.

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giftzwerg (379 Kommentare)
am 16.05.2019 17:41

gehört etwas nach unten..

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 16.05.2019 11:33

Die Österreicher sind im Grunde ein putziges Völkchen.

Sie hauen sich lieber gegenseitig in die Pfanne und verzichten auf Arbeitnehmerrechte, die in anderen Ländern selbstverständlich sind.

Wenn ich nach etlichen Wochen Wartezeit, endlich einen Termin bei einem Facharzt bekomme, dann nehme ich den natürlich wahr.

Das man einen "normalen" Arzttermin in die freie Zeit legt, sollte normal sein. Auf der anderen Seite sind extreme Wartezeiten bei einigen Ärzten auch unglaublich.
Ich habe mal bei einem Hautarzt 8 Stunden (!) warten müssen.

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markusde (1.912 Kommentare)
am 16.05.2019 12:12

Daher auch der Passus "zumutbar". Bei einem Spezialisten, wo ich mitunter 8 Monate auf einen Termin warte, ist es nicht zumutbar ausschließlich ausserhalb der Dienstzeit zu gehen - hier muss man halt nehmen, was man an Terminen bekommt. Beim Hausarzt, der auch frühmorgens oder manchmal Abends ordiniert, ist es sehr wohl zumutbar.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 16.05.2019 14:35

Dienstzeit, wenn nicht ohnehin Gleitarbeitszeit, muss man den "Dienst" halt mit Kollegen tauschen. Oder Urlaub nehmen.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 16.05.2019 10:42

Vollkommen richtig diese Anweisung! Jedes Unternehmen hat eine gewisse Anzahl an Chronisch leidenden Tachinierer, und diese versuchen halt auch während der Arbeitszeit Arztbesuche und Therapien zu konsumieren. Bei dieser Anweisung der Post geht kein Aufschrei durch die Bevölkerung, höchsten regen sich einige Arbeitsscheue auf.

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meisteral (11.622 Kommentare)
am 16.05.2019 10:21

Eine fast idente Anweisung gibt es beim Magistrat Linz seit Jahren.

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Gugelbua (31.812 Kommentare)
am 16.05.2019 09:49

irgend was stimmt sowieso nicht beim Personalwesen der Post AG, alle Augenblicke haben wir neue (qualifizierte) Postboten

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 16.05.2019 10:04

Da hast du aber Glück 😎 in meinem Postamt arbeiten seit Jahren die gleichen „sehr guten“ Mitarbeiter.....

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 16.05.2019 09:43

wird oft nur schamlos ausgenutzt und ist daher abzulehnen!

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freidenker (435 Kommentare)
am 16.05.2019 09:09

Bei all diesen emotionell geführten Debatten möchte ich auch mal erwähnen, dass zB ein zeitnaher Augenarzttermin als Glück bezeichnet werden kann und wenn dann noch die Einschränkung dass dieser nach 17:00 Uhr stattfinden soll dazukommt wird es so sein dass auf eben diesen Termin 6 bis 10 MONATE Wartezeit sind.
Eine Schilddrüsenuntersuchung (eigene Erfahrung) im Keppler Uniklinikum hat aktuell eine Vorlaufzeit von derzeit Dezember!!!! Unter diesen Umständen Terminwünsche zu von sich zu geben ist eigentlich dumm.
Aber die neuem Zentralkasse macht jetzt alles noch billger und besser für ihre Versicherten!!!!

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markusde (1.912 Kommentare)
am 16.05.2019 12:13

Da hat wohl einer den Artikel nicht verstanden.

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freidenker (435 Kommentare)
am 16.05.2019 13:57

...ich schon, aber anscheinend sind sie nicht auf Kassenärzte angewiesen. Wäre das der Fall hätten sie Verständnis für jene Arbeitnehmer aufbringen die jeden Terminvorschlag der Ärzte annehmen MÜSSEN um behandelt zu werden.
Tja und da kann es num mal vorkommen dass genau dieser Termin eben nicht zufällig in die Freizeit fällt.
Jetzt verstanden???????

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spoe (13.470 Kommentare)
am 16.05.2019 14:33

Wo liegt das Problem? Ausstempeln und gut ist...

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 16.05.2019 16:45

@SPOE: Am besten so machen wie es viele Beamte machen!
Einen Tag Krankenstand und die Debatte mit dem Arztbesuch in der Freizeit hat sich erledigt.

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Zauberfee (244 Kommentare)
am 16.05.2019 15:13

Es heißt zumutbar, ich arbeite in der Personalverrechnung und keiner wird was sagen bzw. die Bestätigung nicht anerkennen wenn du ein oder zweimal im Jahr einen Facharzt aufsuchst während der Arbeitszeit weil sonst kein Termin zu bekommen ist. Es gibt aber die die Ihre Therapien und sämtliche Arztbesuche in bewusst in die Arbeitszeit legen und das ist verboten ob bei der Post oder anderswo, wie kommen denn die anderen dazu immer für ein paar Tachinierer mitzuarbeiten

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Fjara (131 Kommentare)
am 16.05.2019 08:56

Wenn eine gesundheitliche Gefahr besteht ist es wohl logisch dass man während der Dienstzeit zum Arzt gehen können sollte. Leider aber auch nicht immer.
Nicht so toll fand ich da einige meiner Ex-Dienstgeber.
In einem Baumarkt bin ich während der Mittagspause mit sehr schlimmen Schmerzen ins Krankenhaus – Diagnose war angeschwollener Blinddarm, dann ruft mich der Chef im Krankenhaus an und fragt warum ich nach der Mittagspause nicht zurück komme – nach der Erklärung meinte er ich soll das nach der Arbeit klären aber wenn ich nicht sofort auftauche gibt’s Probleme. Hab kurz darauf gekündigt. Anderes Beispiel – war auch mal im Lebensmittelhandel tätig. Wir hatten kein Hubwagerl und ich musste 40 Kisten Bier vom Lager in den Geschäftsraum tragen, es war Sommer und über 30, bin in Ohnmacht gefallen und die Meldung vom Chef war: trink eine Cola für den Kreislauf und dann geht’s weiter, zum Arzt gehen kannst jetzt nicht, wir brauchen dich.

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 16.05.2019 08:51

heutzutage haben die meisten Fachärzte mindestens einen Tag bis teilweise sogar 19.00 Uhr im Angebot. es geht nicht immer aber es ist eine Charakterfrage so viel wie möglich in der Freizeit zu erledigen,
eine Hand wäscht die andere heißt es doch und wer im Betrieb sonst zufrieden ist der wird das so handhaben

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max1 (11.582 Kommentare)
am 16.05.2019 08:36

Grundsätzlich ist die österreichische Post seit 1999 ein privates Unternehmen.
Diese Regelung gibt es in vielen Unternehmen also nichts Neues.

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( Kommentare)
am 16.05.2019 08:30

Ich finde es interessant, wie solche Themen die Diskrepanzen zwischen den "Braven" und den "Schlimmen" zutage fördern und auch die Vor- und Nachteile von Kollektivverträgen, die sich dann oft als "Kaufverträge" entpuppen.
Jedenfalls scheinen alle Betroffenen vom Arbeitnehmer über den Arzt bis zur Firmenleitung immer mehr in selbst geschaffene Zwangslagen zu geraten. Ob das gesund ist?

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 16.05.2019 07:20

Jeder kennt Arbeitnehmer, welche es bis zum unverschämtesten ausnützen und garantiert jeden Arzttermin in die Arbeitszeit verlegen. Und die anderen, denen es nicht im Traum einfallen würde, dies einzufordern.

Die Regelung mag für einen kleinen Personenkreis durchaus ihre Berechtigung haben, aber sicher nicht für die Allgemeinheit. Ausverhandelt wurde dies wohl zu einer Zeit, als Ärzte noch sehr eingeschränkt ordinierten.

Damit haben wir in Österreich überbordende Regelungungen, welche auf Kosten der Arbeitgeber geht, andererseits aber dafür zu tiefe Löhne.

Ich wäre für weniger Schlupflöcher. Auch für die erste Krankenstandswoche, welche gerne als erweiterter Jahresurlaub "konsumiert" wird, sollte diese den Urlaub zumindest teilweise reduzieren.

Und gleichzeitig gehören mit dem Wegfall solcher Regelungen die Löhne angehoben.

Dann wären die "Korrekten" nicht immer die Dummen, und bräuchten sich von den Kollegen nicht auch noch auslachen lassen, wenn sie nicht alles ausnützen.

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Orlando2312 (22.254 Kommentare)
am 16.05.2019 07:27

"...die erste Krankenstandswoche, welche gerne als erweiterter Jahresurlaub "konsumiert" wird, sollte diese den Urlaub zumindest teilweise reduzieren.

Dann würden Sie vielleicht auch noch gerne die Arbeitszeit erst eine Viertelstunde nach dem Stempeln beginnen lassen. Die Leute sollen nix Privates mehr miteinander reden dürfen. Und dann könnte man den guten alten Aufseher wieder aktivieren, der mit seiner Peitsche sich auf den Galeeren so bewährt hat.

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 16.05.2019 08:51

Diese Auslegung habe ich befürchtet. grinsen

Für mich wäre das Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig, und nicht dass jeder seine Schlupflöcher findet, durch welche er seinen "Gegenpart" ausnützt.

Einfach über die Grenzen in die Schweiz schauen : Wesentlich höhere Löhne, dafür weniger sinnfreie Gießkannen-Geldverteilungs-Lösungen und daher auch wesentlich tiefere Steuerbelastungen , was schlussendlich einen höheren Lebensstandard (auch wenn dieser hierzulande von Nichtwissenden gerne negiert wird) bedeutet.

Wenn Arbeitnehmer genug verdienen, brauchen sie die Überregulierungen nicht. Einzugreifen wäre nur dort, wo die Notlage anfängt.

Österreich hat ein leistungsfeindliches System, in dem sich Weiterbildung und Engagement abseits sehr gesuchter Berufssparten einfach nicht auszahlt.

Jeder der hierzulande unter monatl. 2500.- netto bei einer Vollzeitstelle verdient, ist Opfer dieses Systems.

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amha (11.322 Kommentare)
am 16.05.2019 09:17

Orlando ist ein Troll, füttere ihn doch nicht! In der Praxis kennt doch auch jeder genau jene Kollegen, wo das Arbeiten in der Tat erst eine Viertelstunde nach erscheinen beginnt, da Kaffee und Frühstück Vorrang haben.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 16.05.2019 10:06

... da Kaffee und Frühstück Vorrang haben.
Nicht nur - Zeitunglesen gehört auch dazu!

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 16.05.2019 11:18

Was ist denn eine "tiefere Steuerbelastung"?

In der Schweiz verdient man in einigen Berufen das dreifache wie hier, z.B. Krankenschwestern, Ärzte etc.

Auf der anderen Seite sind die Preise auch ziemlich hoch. Man hat immer noch mehr Geld als hier, nur eben nicht 3 x soviel.

Des weiteren sind die Schweizer nicht als unbedingt "fremdenfreundlich" bekannt.

Ein persönliches No Go für mich ist die Sprache. Die Sprache ist einfach fürchterlich.

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 16.05.2019 18:09

Gut zusammengefasst.

In der Regel verdient man (fast) in jeder Branche das dreifache von österreichischen Löhnen.
Da das Leben aber auch entsprechend teuer ist, verbleibt dort rund 70% des hierzulande verdienten Lohnes am Monatsende im Börserl . (sprich, wenn ich in Österreich 2500.- netto verdiene, wird mir im selben Job in der Schweiz am Monatsende um die 1700.- als Spar-Rate übrig bleiben) So jedenfalls meine (langjährige) Erfahrung.

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Stoadoafa (121 Kommentare)
am 16.05.2019 06:54

Ja wo sind sie denn unsere super ROTEN Gewerkschafter????
Ahhh die sind gerade beim Elsner auf Krankenbesuch.

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 16.05.2019 07:24

@STOADOAFA: Nicht einfach den Roten Gewerkschaft die Schuld geben, es gibt bei der Post auch Blaune und Schwarz-Türkise Gewerkschafter, sondern Kollektivverträge und Arbeitsrecht lesen.
In den Kollektivverträgen fast ALLER Brangen ist dies genau zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern ausverhandelt. Zu einem Vertrag gehören nun einmal zwei Vertragspartner.

So steht es im Gesetz und in den meisten Kollektivverträgen:
"Arztbesuche sind nur dann Dienstverhinderungen, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich und zumutbar sind",

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markusde (1.912 Kommentare)
am 16.05.2019 12:13

Wo ist das Problem, wenn sich ein Unternehmen an geltendes Arbeitsrecht hält? Hä?

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tradiwaberl (15.592 Kommentare)
am 16.05.2019 06:37

Ich habe mal in einer (seeehr großen) Firma gearbeitet, wo wir absolut freie Zeiteinteilung hatten. Wir konnten uns selbst aussuchen wann wir in den 5x24 Stunden von Mo-Fr unsere Arbeit erledigten.
Ist sehr toll.
Aber ein Punkt dabei war halt, dass Arztbesuche o dgl. IMMER ausserhalb der Arbeitszeit waren. Ganz egal wann man gegangen ist. Und wenns zu Mittag war.

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tofu (6.973 Kommentare)
am 16.05.2019 09:10

Dann warst du selbständig und hast es nicht geschnallt.

Eine seeeeeehr große Firmen kann eine solche Regelung wie du es beschreibst nicht umsetzen, weil illegal.

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AlfredMerkur (727 Kommentare)
am 16.05.2019 06:07

Eine dämliche Regelung die sehr ins privatleben eingreift. Und in einem Betrieb mit mehr als 2000 MA nicht durchführbar.
Es wird natürlich sehr ausgenutzt und wenn Therapien genau in die 1. Schicht und in der nächsten Woche in die 2. Schicht gelegt werden, fällt es auch noch sehr leicht auf. Aber es wird toleriert obwohl es im Kollektivvertrag steht. Manche MA wissen es nur nicht und den Aufschrei kann man sich auch sparen, da ich den Betriebsrat schon jetzt höre.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 16.05.2019 06:58

Ein planbarer Arztbesuch ist privat und klarerweise Freizeit. Wieso nicht?

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tradiwaberl (15.592 Kommentare)
am 16.05.2019 07:02

Und Krankenstand natürlich immer Urlaub, gell... das liegt ihnen doch auf der Zunge.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 16.05.2019 07:14

Kasperl!

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spoe (13.470 Kommentare)
am 16.05.2019 14:32

Nein, das legen Sie anderen auf die Zunge.

Krankheiten fallen in den Krankenstand, das dürfte klar sein, und dafür gibt es die Sozialversicherung (und den Selbstbetrag der Unternehmen in den ersten Tagen).

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Orlando2312 (22.254 Kommentare)
am 16.05.2019 07:22

Bei Ihnen gäbe es vorm WC eine Stempeluhr, damit die Leute ausstempeln können, wenn sie aufs Klo gehen.

Ewig schad, dass die Sklaverei abgeschafft wurde, was?

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amha (11.322 Kommentare)
am 16.05.2019 09:19

Außer Polemik nix drauf? Eigentlich sehr bedauernswert!

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