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Minderjährige dürfen nur ausnahmsweise heiraten

01. Dezember 2022 17:27 Uhr
Hochzeit Eheringe
Wer 16 ist, darf heiraten, wenn der künftige Ehepartner volljährig ist. Bild: colourbox.com

LINZ. Gericht kann 16-Jährige für ehemündig erklären.

Ob Gemeinderats-, Landtags- oder Nationalratswahl, Wahl des Bundespräsidenten oder Wahl zum Europäischen Parlament: Gewählt werden darf mit 16. Das Wahlalter wurde mit der Wahlrechtsreform 2007 gesenkt. Kandidieren darf jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahme: Für eine Kandidatur zur Bundespräsidentschaftswahl muss man mindestens 35 Jahre alt sein.