Minderjährige dürfen nur ausnahmsweise heiraten

LINZ. Gericht kann 16-Jährige für ehemündig erklären.
Ob Gemeinderats-, Landtags- oder Nationalratswahl, Wahl des Bundespräsidenten oder Wahl zum Europäischen Parlament: Gewählt werden darf mit 16. Das Wahlalter wurde mit der Wahlrechtsreform 2007 gesenkt. Kandidieren darf jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahme: Für eine Kandidatur zur Bundespräsidentschaftswahl muss man mindestens 35 Jahre alt sein.