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Mega-Baukartell: Erste Geldbuße beantragt, Ermittlungen laufen

Von nachrichten.at/apa   20.November 2020

"Es besteht der Verdacht, dass die Unternehmen Vereinbarungen getroffen haben sowie ihre Verhaltensweisen im Wettbewerb bei Ausschreibungen von Hoch- und Tiefbauprojekten abgestimmt haben", erklärte die BWB am Freitag in einer Aussendung.

Die vermuteten Zuwiderhandlungen umfassen etwa Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen sowie die Bildung von kartellrechtswidrigen Arbeits- und Bietergemeinschaften. "Die Absprachen betreffen einen Zeitraum von zumindest 2002 bis 2017", so die Behörde. Bei den angenommenen Zuwiderhandlungen geht es laut BWB um eine hohe Zahl an Ausschreibungen mit Auftragsvolumina von jeweils zwischen 50.000 Euro bis zu 60 Millionen Euro.

Preisabsprachen und Gebietsaufteilungen

Der Antrag auf Verhängung einer Geldbuße richtet sich gegen vier Unternehmen - eine Muttergesellschaft und drei Tochterfirmen. Konkret soll es um Planungs- und Ausführungsleistungen an Bauwerken im Hoch- und Tiefbau gegangen sein, zu denen es Preisabsprachen, Gebietsaufteilungen und andere wettbewerbswidrige Handlungsweisen gegeben haben soll. Die vermuteten illegalen Praktiken sollen sich auf viele Bereiche bezogen haben: im Hochbau Büro- und Wohngebäude, Friedhöfe, Kasernen, Kraftwerke, Strafanstalten, Parkplätze, Parks, Kindergärten, im Tiefbau Straßen-, Brücken-, Erd- und Gleisbau, Bahnhöfe, Kanal- und Leitungsbau.

Zu den durch die Kartellabsprachen potenziell Geschädigten zählen laut BWB Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche und private Unternehmen. "Kartellabsprachen führen generell zu Ausschaltung bzw. Minimierung des Wettbewerbs. Dadurch besteht die Gefahr, dass Auftraggeber höhere Preise für Aufträge bezahlen müssen. Die erhöhten Ausgaben führten zu höheren Staatsausgaben. Dies wiederum belastet den Steuerzahler und Steuerzahlerin", so die Behörde.

"Gegen weitere Unternehmen laufen Ermittlungen"

Laut Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen, wird erinnert. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes vom vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen.

Zur Causa Baukartell hat die BWB im Frühjahr 2017 mehrere Hausdurchsuchungen in der Baubranche durchgeführt. Dabei wurden, wie es in der Aussendung heißt, "Papierunterlagen sowie IT Daten im großen Umfang sichergestellt. Gegen weitere Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen an das Kartellgericht führen werden."

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29. März 2024