Mattersburg: Anwalt klagt die Republik
WIEN/MATTERSBURG/GRAZ. Die Bilanzsumme der Commerzialbank sei gewachsen, während sie in der gesamten Branche zeitgleich schrumpfte.
In der Causa Commerzialbank Mattersburg gibt es nun eine Amtshaftungsklage eines Anlegeranwalts gegen die Republik: Die Kanzlei des Grazers Harald Christandl hat formell ein Verfahren gegen den Staat eingeleitet, berichtete die "Kleine Zeitung" gestern Nachmittag vorab. Begehrt wird eine Haftung der Republik dem Grunde nach für Schäden, die von der Einlagensicherung nicht gedeckt sind.
Die Republik habe nun drei Monate Zeit zu reagieren, "wobei wir angesichts der Ausgangslage hoffen, dass langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren hintangehalten werden können", so Christandl in der Zeitung. Das Begehren wurde in einem Schreiben an den Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, dargelegt. In den Jahresabschlüssen von 2008 bis 2018 könne nicht übersehen werden, dass unter anderem die Bilanzsumme der Commerzialbank Mattersburg kontinuierlich gewachsen sei, während sie sich im sonstigen beaufsichtigten Bankensektor reduziert habe. Zudem hätten die Einlagen der Sparer die gewährten Kredite erheblich überstiegen, die Guthaben bei anderen Banken seien "überdurchschnittlich hoch" gewesen. Die von der Bank erzielten Erträge seien im Branchenvergleich doch beträchtlich gewesen. Das seien aber nur einige der Auffälligkeiten, erklärte die Anwaltskanzlei.
Wilhelm Rasinger, Vorsitzender des Interessenverbandes für Anleger, sieht die Hauptverantwortung für den Skandal bei der Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA. Die CB sei die einzige von der TPA geprüfte Bank gewesen. Die Kanzlei sei auf Steuer- und Immobilienberatung spezialisiert, nicht auf Banken. Rasinger kritisiert aber auch andere Prüfer, wie die Finanzmarktaufsicht und die Nationalbank. Die hätten sich auch offenbar den Fußballklub SV Mattersburg nie "mit Hausverstand" angeschaut oder die Mitglieder des Aufsichtsrates befragt.
Der Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz hält die erneute Bestellung der Kanzlei TPA zum Prüfer der Commerzialbank ab 2015 für einen "schwerwiegenden Gesetzesverstoß". Waitz, der Musterklagen gegen die Republik und die Aufsichtsräte vorbereitet, begründete dies gestern mit dem Vorliegen eines Ausschlussgrundes wegen der Sperre zweier Prüfer.
Im Endeffekt wird der Steuerzahler und Sparer für die Mauschenleien der Roten SPÖ Regierung im Burgenland mit dem Bankvorstand Pucher.
Zu angenehm war das Füllhorn das Herr Martin Pucher zu verteilen hatte.
Die Roten haben sich gesonnt und wir dürfen dafür Zahlen.
Wie überall im Leben, der gesunde Menschenverstand kann durch kein Studium ersetzt werden.
"Der Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz hält die erneute Bestellung der Kanzlei TPA zum Prüfer der Commerzialbank ab 2015 für einen "schwerwiegenden Gesetzesverstoß". Waitz, der Musterklagen gegen die Republik und die Aufsichtsräte vorbereitet"
... und wer darf das bezahlen?
Die Klage gegen die Republik kostet Unsummen an Geld, welches wir nicht haben und aufgenommen werden muss, sondern der Steuerzahler muss das mit Zins und Zinseszins bezahlen, nicht der M. Pucher oder der W. Peschorn oder die verantwortlich von der Finanzbehörde, welche die Aufgabe hatten, die Bank überprüfen!
So ein Saustall gehört ausgemistet, den kleinen unscheinbaren Handwerker stellt man nach vom FM, aber die Banken prüft man nicht!?
Da ist das Sprichwort B. Brecht richtig;
"Bankraub: eine Initiative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank.!"