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"Man könnte Frauen für eine befristete Zeit steuerlich besser stellen"

Von Dietmar Mascher   27.Februar 2019

Als Experte für Arbeit und Wirtschaft war der Linzer Volkswirtschaftsprofessor Martin Halla gestern im Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats im Parlament geladen. Dort erteilte er der im Frauenvolksbegehren erhobenen Forderung nach Arbeitszeitverkürzung eine Absage, regte aber an, Frauen befristet steuerlich besser zu stellen.

 

OÖNachrichten: Sie haben im Parlament zu Fragen der Arbeit, der Armut und der Kinderbetreuung rund um das Frauenvolksbegehren 2 Stellung bezogen. Einer Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden erteilten Sie dabei eine klare Absage. Warum?

Martin Halla: Wenn die Produktivität tatsächlich steigt, werden keine zusätzlichen Arbeitskräfte eingestellt, was dem Ziel widerspricht, mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu bekommen. Steigt die Produktivität nicht oder nur wenig, was das wahrscheinlichere Szenario ist, würden bei einem vollen Lohnausgleich die Kosten für die Unternehmen so stark steigen, dass Mitarbeiter gekündigt werden. Und ohne Lohnausgleich würden die Haushalts- und letztlich die Pensionseinkommen sinken, was volkswirtschaftlich eine Katastrophe wäre.

Es ist auch vom variablen Lohnausgleich die Rede.

Darunter kann ich mir bis jetzt nichts vorstellen.

Sie brachten in Ihrem Statement aber auch ein Konzept ins Spiel, das Frauen steuerlich begünstigt.

Dabei handelt es sich um die sogenannte "gender based taxation". Nach diesem Modell müssten Frauen weniger Lohn- und Einkommensteuer zahlen, was es begünstigen würde, Frauen in den Arbeitsmarkt zu bekommen. Interessant ist dabei, dass Männer, obwohl sie steuerlich schlechter gestellt wären, trotzdem weiter arbeiten würden. Das heißt, Frauen würden mehr arbeiten, aber Männer nicht weniger.

Aber vermutlich wäre das Modell gleichheitswidrig.

Das ist so wie beim Bundesheer und der Wehrpflicht für die Männer. Das ist verfassungsrechtlich zu regeln. Außerdem würde die Begünstigung nur befristet gelten, bis sich die Unterschiede zwischen Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt verflüchtigen.

Sie haben sich auch mit der Kinderbetreuung und dem Recht der Familien darauf beschäftigt.

Aber mir geht es im Unterschied zum Frauenvolksbegehren dabei vor allem um die Rechte der Kinder. Es gibt eine Reihe von Studien, aus denen hervorgeht, wann eine externe Kinderbetreuung für die Kinder wichtig und richtig ist und wann nicht. Und daraus lässt sich ableiten, dass die Kinder im ersten Jahr zu Hause betreut werden sollen. Zwischen 12 und 18 Monaten wäre demnach die Kinderkrippe halbtags anzuraten, ab 18 Monaten ganztags. Diskutiert könnte werden, ob das verpflichtend vorgeschrieben wird, weil die kognitiven Fähigkeiten der Kinder davon nachweislich profitieren und Sprachkenntnisse schon früh entwickelt werden.

Ein Punkt im Frauenvolksbegehren ist die Armutsbekämpfung. Dabei geht es auch um Unterhaltszahlungen.

Das Problem ist, dass es dafür keine validen Zahlen gibt. Man müsste zunächst wissenschaftlich untersuchen, wie viele Väter tatsächlich mit welchem Betrag bei der Unterhaltszahlung im Rückstand sind. Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass der Staat in Vorlage tritt. Wobei vermieden werden sollte, dass ihnen dann der Anreiz abhanden kommt, selbst etwas beizutragen. Dagegen gehen manche Länder oder US-Bundesstaaten sehr streng vor, etwa mit dem Entzug des Führerscheins.

"Man könnte Frauen für eine befristete Zeit steuerlich besser stellen"
Martin Halla
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19. April 2024