Lohndumping: Strafen in Millionenhöhe
WIEN. 1590 Betriebe wurden 2021 nach dem Lohn- und Sozialdumping-Gesetz kontrolliert: Dabei wurden 1808 Strafanträge gestellt und Strafen in der Höhe von 3,9 Millionen Euro verhängt.
Das gaben Finanzminister Magnus Brunner, Arbeitsminister Martin Kocher und Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei, gestern bei einer Pressekonferenz bekannt.
Beim Lohn- und Sozialdumping geht es um die Unterbezahlung von Mitarbeitern bzw. die Nicht-Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen. Zuständig für die Kontrollen ist die Finanzpolizei, sie kontrolliert Dienstnehmer, die aus dem Ausland entsendet oder überlassen werden. 197.000 solcher Entsendungen gab es 2021. Laut Brunner werden die Kontrollen intensiviert, vor allem in den Bereichen Bau- und Baunebengewerbe, Transport- und Paketdienstleister und im Lebensmittelhandel.
Neben Unterentlohnung wird laut Kocher auch die missbräuchliche Verwendung der Kurzarbeit kontrolliert. 2022 gab es bisher 1200 Kontrollen und 243 Anzeigen wegen Betrugsverdachts.