Linzer Terminal Tower: Zwei Protokollversionen
LINZ/WIEN. Am Donnerstag stand wieder die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower im Mittelpunkt des Buwog-Prozesses in Wien.
200.000 Euro sind von den drei Konsortialpartnern Porr, Raiffeisen Leasing und der RLB-OÖ-Tochter Real Treuhand an Walter Meischberger gezahlt worden. Bestechung? Der Hauptangeklagte Karl-Heinz Grasser habe als Gegenleistung für die Zahlung sein Okay zur Einmietung gegeben, lautet der Vorwurf, was die Angeklagten bestreiten.
Von einem Sitzungsprotokoll gibt es zwei Varianten. In einer ist ein Verweis auf eine 200.000-Euro-Forderung der Porr enthalten, in einer anderen nicht. Und am Rechnungsdeckblatt für die Rechnung der Porr Solutions, die laut Rechnungstext 200.000 Euro für die "Unterstützung der Strukturierung der Projektfinanzierung" erhalten hatte, steht in der Kopfzeile "Rg. Porr/Vereinbarung Astropolis". Die Astropolis ist die zypriotische Briefkastenfirma des Angeklagten Peter Hochegger, über die jene 200.000-Euro-Zahlung des Angeklagten Walter Meischberger verbucht wurde.
RLB stellte Anwalt für Zeugen
Überraschend stand am 111. Verhandlungstag ein Rechtsanwalt der oberösterreichischen Raiffeisen im Fokus. Er hatte die Zeugen, die für die Real Treuhand arbeiteten, als Angebot ihres Arbeitgebers vor ihrer Aussage beraten – aber nicht beeinflusst, wie sie sagten. Grasser-Anwalt Norbert Wess hatte kürzlich mit dem Zeugen Heinrich Traumüller Kontakt.
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Ich vermute, es ist ziemlich gut für Ex-Raiffeisen-O.Ö. GD Ludwig Scharinger, dass er in diesem Prozess nicht mehr als Beschuldigter auftreten muss, weil er "rechtzeitig" haftunfähig war und schon gestorben ist.
Andernfalls hätte es wohl einige unangenehme Enthüllungen gegeben. Für die anderen Angeklagten ist es auch fein, denn im Zweifelsfall können sie einige Dinge auf den nun toten Scharinger schieben. Ähnlich läuft es ja in Kärnten mit dem toten Jörg Haider.
Die Zeit heilt manche Wunden. Auch juristische...
Sorry, ich meinte nicht "Haftunfähig" (das war er vermutlich auch in seinen letzten Jahren), sondern "vernehmungsunfähig"...