Kündigungsfristen für Leiharbeiter werden verlängert
WIEN. Die Sozialpartner haben sich bei Leiharbeitern auf etwas längere Kündigungsfristen geeinigt.
Nach eineinhalb Jahren in einer Firma gelten künftig die Regeln für Angestellte. Außerdem erhalten Leiharbeiter in der Industrie nun ab dem ersten Tag den sogenannten Referenzlohn und nicht erst nach der Probezeit. Das gaben Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft Pro-Ge in einer gemeinsamen Aussendung bekannt.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben vereinbart, dass die Kündigungsfrist für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter 2023 von zwei Wochen auf drei Wochen steigt. Bei einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis zwischen zwölf und 18 Monaten sind es künftig vier Wochen. In diesem Zeitraum gilt der letzte Tag der Arbeitswoche als Kündigungstermin.
Danach gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für Angestellte. Als Kündigungstermin gilt dann der 15. oder Monatsletzte. Darüber hinaus wurde eine Zusammenrechnung von Dienstzeiten beim gleichen oder verbundenen Unternehmen vereinbart, die nicht länger als zwölf Monate unterbrochen wurden.
Gute Richtung!
Leiharbeit ist wichtig, darf man nicht "verteufeln", aber sie darf auch keine einfache Umgehung von (durchaus sinnvollen) Rechten darstellen.