Kreditstundung und höhere Bundeshaftung
WIEN. Das dritte Gesetzespaket des Nationalrats zur Corona-Krise, das heute, Freitag, präsentiert wird, sieht weitere finanzielle Erleichterungen für Privatpersonen und Unternehmen vor.
Schon vorab wurde bekannt, dass es ein Schuldenmoratorium für Private und Kleinstunternehmen gebe, wenn die Ratenzahlungen (Tilgung plus Zinsen) unzumutbar sind. In diesem Fall müssen Banken die Rückzahlungen bis Ende Juni stunden. Damit würde sich die Laufzeit für Kredite um drei Monate verlängern. Dafür dürfen maximal vier Prozent Zinsen verrechnet werden. Auch Betreibungskosten müssten nicht übernommen werden.
Erleichterung bei Haftung
Aufstocken dürfte der Bund seine Haftung für Unternehmenskredite von 80 auf 90 Prozent, was es wiederum einfacher für die Banken macht, den Unternehmen zur Überbrückung Kredite zu gewähren. Daneben sind weitere Maßnahme für besondere Härtefälle in unterschiedlichen Branchen geplant.
Das bestätigt auch Finanzminister Gernot Blümel: "Wir wollen jenen, die jetzt von der Krise betroffen sind und ihre Fixkosten kaum zahlen können, in vielen verschiedenen Bereichen helfen. Kreditkosten sind hier oft eine große Herausforderung, und daher schaffen wir die gesetzliche Möglichkeit zur Stundung von Verbraucherkrediten und für kleine und mittlere Unternehmen. Wir orientieren uns bewusst an der deutschen Lösung und schaffen hier schnell die Möglichkeit für Erleichterungen.
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