Konsumenten sollen Recht auf Reparatur bekommen
Erste Gesetzesvorlagen auf EU-Ebene soll es 2021 geben
Von wegen Wegwerfgesellschaft: Geht es nach dem EU-Parlament, dann soll ein Handy, dessen Akku kaputt ist, nicht mehr fast zwangsläufig als Elektronikschrott enden, sondern repariert werden können. Die so genannten Sollbruchstellen, die in manchen Produkten eingebaut sind und der Lebensdauer ein vorzeitiges Ende setzen, sollen verboten werden.