Konflikt um Kurzarbeit ab dem ersten Tag
WIEN. Die Hotellerie forderte angesichts des neuerlichen Lockdowns, der mitten in die Vorbereitung der Wintersaison falle, eine neue Regelung für Kurzarbeit
Die Kurzarbeit solle bereits ab dem ersten Tag eines Beschäftigungsverhältnisses möglich sein, denn man müsse die Mitarbeiter jetzt oder in den nächsten Wochen einstellen, damit die Hotels nach dem Lockdown überhaupt öffnen können, sagte WKÖ-Hotellerie-Obfrau Susanne Kraus-Winkler zur APA.
Derzeit werde mindestens ein volles Monat Beschäftigung für Kurzarbeit vorausgesetzt. "Wir fordern, dass in diesem außergewöhnlichem Fall Kurzarbeit ab dem ersten Tag möglich ist", so die Spartenobfrau. Die Leute würden sich sonst in anderen Branchen eine Beschäftigung suchen und würden dann nach dem Lockdown nicht mehr in der Hotellerie arbeiten wollen, fürchtet sie. Die Wintersaison beginne je nach Lage und Höhe im letzten Novemberdrittel bis zu einer Woche vor Weihnachten. Die Hotels bräuchten aber alle eine gewisse Vorbereitungszeit zum Einarbeiten der Beschäftigten.
Vom Arbeitsministerium kommt dazu umgehend eine Absage: Eine branchenspezifische Lösung für die Kurzarbeit gehe aus beihilfenrechtlichen Gründen nicht. "Das dürfen wir nicht", so ein Sprecher des Ministeriums zur APA. Wenn man dieses Erfordernis streichen würde, dass jemand bereits ein Monat beschäftigt sei, müsste man es für alle streichen. Es gebe aber diverse andere Hilfsinstrumente für Unternehmen.
Dem missbrauch Tür und Tor öffnen wäre es dieser Forderung nachzugeben. Vor allem die Familie wird so neben erträglichem Pfusch am privaten bau gut gefüttert, heute gehört von betroffenen, die Unternehmer können inzwischen Kurzarbeit und damit verdienen ohne zu arbeiten.
Könnte man nicht für KURZarbeit ein anderes Wort finden, jedesmal wenn ich dieses Wort höre, wird mir speibübel, woran das wohl liegt ? 😝
"Die Leute würden sich sonst in anderen Branchen eine Beschäftigung suchen und würden dann nach dem Lockdown nicht mehr in der Hotellerie arbeiten wollen, fürchtet sie." -- heißt das, sie weiß im Grunde genommen, dass die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Hotellerie so schlecht sind, dass Arbeitnehmer, die einmal etwas anderes gemacht haben, nie mehr freiwillig zurückkommen?
Unternehmen und Arbeitnehmer die vom Lockdown, angeordnet von der öst. Bundes- regierung, betroffen sind sollen eine Unterstützung erhalten. Dies darf jedoch zu keinen "Überunterstützungen" führen.
Eine Umsatzvergütung, wie in der Vergangenheit, ist so eine nicht gerechtfertigte Unterstützung.
Für die Unterstützung ist bei selbständig Erwerbstätigen ein Fixkostenersatz und ein Unternehmerlohn iH. der Mindestsicherung völlig ausreichend. Unselbständige sollen iH. des Arbeitslosengeldes unterstützt werden.
Kurzarbeit ist lukrativ. Vor allem für Familienmitglieder.
Die anderen werden noch kurz vorher abgemeldet.