Kollektivvertrag zum Testen fertig
WIEN. Die Sozialpartner haben gestern einen Generalkollektivvertrag abgeschlossen.
Kernpunkt ist regelmäßiges Testen für bestimmte Berufsgruppen in der Arbeitszeit – entweder im Betrieb oder bei Teststationen, wobei die Termine einvernehmlich im Betrieb zu vereinbaren sind. Dazu kommt eine Maskenpause von zehn Minuten alle drei Stunden für die Arbeitnehmer, die aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen zum Tragen verpflichtet sind. Für die Spitzenvertreter von Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer, Gewerkschaft und Industriellenvereinigung ist regelmäßiges Testen der Weg in Richtung Normalität.
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