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Wer bezahlt Anreise zu Vorstellungsgesprächen?

Von Susanna Sailer   11.November 2016

Arbeitssuchende, die in ihrem Umkreis trotz Bewerbungsmarathons keine passende Stelle gefunden haben, ziehen oft den Radius weiter. Womöglich spielen sie sogar mit dem Gedanken, ihren Wohnort zu wechseln. Da lassen sich auch längere – und damit teurere Fahrten - zu Vorstellungsgesprächen nicht umgehen.  Wenn die Kosten nicht wären! Das Monatsbudget ist ja durch die Arbeitslosigkeit sowieso schon knapp bemessen. Wenn das Vorstellungsgespräch positiv verläuft und die erhoffte Stelle angetreten werden kann, lässt sich das verkraften. Schlecht hingegen, wenn das Unterfangen mit einer Absage endet.

Kostenersatz, aber nicht immer

Doch es gibt die Möglichkeit, die entstandenen Spesen refundiert zu bekommen. Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, beruft sich dabei auf die ständige Rechtsprechung: „Vorstellungskosten sind dann zu ersetzen, wenn das Unternehmen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einlädt.“ Man gehe dabei davon aus, dass mit der Einladung die Zustimmung zur Übernahme der Kosten einher gehe. Kalliauer: „Wenn allerdings ein Unternehmen in der Einladung zum Gespräch ausdrücklich darauf hinweist, dass die anfallenden Kosten nicht ersetzt werden, dann entfällt der Ersatzanspruch.“

Wer aber meint, er könne, weil ihm die Ausgaben zur Anreise bezahlt werden, beispielsweise mit einer gemieteten Luxus-Limousine anreisen, wird auf den Boden der Realität zurück geholt. „Überwiegend werden zwar Fahrtkosten ersetzt, aber nur in der Höhe des Tarifs der öffentlichen Verkehrsmittel“, sagt der AK-Präsident.

Setzt sich ein Bewerber allerdings nur aufgrund eines Stellenangebots und ohne voran gegangene Kontaktaufnahme in den Zug, um persönlich vorzusprechen, hat er – zumindest was den Kostenersatz angeht – schlechte Karten. Wer unaufgefordert kommt, muss selbst dafür zahlen.

Geld zurück vom Finanzamt

Dennoch gibt es für Stellensuchende eine Hintertür, um zumindest einen Teil der Vorstellungskosten wieder herein zu bekommen. Diese Ausgaben können beim Finanzamt als Abzugsposten bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Es zahlt sich also aus, die Rechnungen bis zum Jahresende aufzubewahren und diese dann als Werbungskosten absetzen.

Zuschuss vom AMS

Grundsätzlich gewährt das Arbeitsamt - neben der Arbeitslosenunterstützung  - hin und wieder eine Vorstellungsbeihilfe. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss bis zur Höhe der entsprechenden Vorstellungskosten für Fahrten mit Bus, Bahn oder dem Privat-Pkw, aber auch für Unterkunft und Verpflegung. „Wenn ein Arbeitssuchender einem Berufsstand angehört, für den in der Umgebung sehr viele Jobmöglichkeiten vorhanden sind, ist die Chance, eine Vorstellungsbeihilfe zu bekommen, allerdings nicht groß“, sagt Sabine Berger, die beim AMS Oberösterreich für Information und Marketing zuständig ist. Da müsse schon die Gefährdung der beruflichen Existenz vorliegen oder eine finanzielle Notlage. Berger: „Ob dieser Zuschuss gewährt wird oder nicht, muss der jeweilige AMS-Betreuer von Fall zu Fall abwägen und entscheiden.“

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