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Stelleninserate waren doch geschlechtergerecht

16.November 2016

Etliche Geschäftsführer oberösterreichischer Betriebe können aufatmen. Sie wurden, wie die OÖNachrichten exklusiv berichteten, wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz in Stelleninseraten freigesprochen. Das Landesverwaltungsgericht (LVG) OÖ hat in acht Einzelfällen entschieden: Es ist ausreichend, etwa beim Job des Bautechnikers "(m/w)" in der Überschrift anzuführen. Die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land wurden vom Gericht nun aufgehoben, die Verfahren gegen die Betroffenen eingestellt.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hatte im Sommer Firmen angezeigt, die ihre Stelleninserate mit dem Zusatz "m/w" (männlich/weiblich) gegendert hatten. Sie hatten z. B. statt "Prozessmanager/Prozessmanagerin" nur "Prozessmanager (m/w)" geschrieben.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft befand, dass diese Stelleninserate nicht ordnungsgemäß geschlechtergerecht verfasst worden seien. Die Formulierung sei selbst nach einem Gutachten der Gleichbehandlungskommission als "Grenzfall" einzustufen und somit kein eindeutiger Gesetzesverstoß, argumentierten die Richter/-innen.

Von den 59 von der Gleichbehandlungskommission angezeigten Fällen sind die meisten noch anhängig. Die bisherigen Entscheide lassen jedoch eine ähnliche Vorgangsweise, sprich Einstellung der Verfahren, vermuten. Die ausstehenden Entscheide werden "demnächst" erwartet. (uru)

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