Konkurrenzklausel gilt ab 3320 Euro Bruttogehalt
Konkurrenzklauseln können nur dann schlagend werden, wenn eine bestimmte gesetzlich verankerte Verdienstgrenze nicht unterschritten wird. Nur, wenn das letzte Monatsentgelt vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3320 Euro brutto übersteigt, wird eine Klausel tatsächlich wirksam. Darauf macht die Arbeiterkammer Oberösterreich aufmerksam, die kürzlich für einen Linzer Taxifahrer eine Nachzahlung von rund 3100 Euro erreichte.
Denn ein Taxiunternehmer war einem ehemaligen Angestellten den gesamten letzten Monatslohn schuldig geblieben. Er verweigerte auch die zustehenden Beendigungsansprüche wie anteilige Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung, indem er sich auf eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Konkurrenzklausel berief. Die AK-Experten bemerkten jedoch, dass der Taxifahrer viel zu wenig verdiente. Der Arbeitgeber zahlte dem Fahrer das ausständige Geld. Der Weg vor Gericht war nicht notwendig.