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INFORMATION ZUM AUSLAUFENDEN LEHRBERUF BONBON- UND KONFEKTMACHER/IN

Von Sonderthemen-Redaktion, 02. Oktober 2021, 00:04 Uhr

Eine Ausbildung in diesem Lehrberuf ist nicht mehr möglich. Lehrlinge, die am 31. Juli 2021 im Lehrberuf "Bonbon- und KonfektmacherIn" ausgebildet wurden und die Lehrzeit noch nicht beendet haben, können aber nach der alten Ausbildungsordnung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) weiter ausgebildet werden und bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung nach der alten Prüfungsordnung antreten.

Sie können aber auch auf den seit 1. 8. 2021 neu geregelten dreijährigen Lehrberuf "Chocolatier/Chocolatière" umsteigen, wobei die im alten Lehrberuf zurückgelegte Lehrzeit voll angerechnet wird.

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