Die Rechte und Pflichten von Lehrlingen
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer verfügt über Rechte, aber auch Pflichten. Ebenso verpflichtet sich jeder Jugendliche, der einen Lehrvertrag unterschreibt, zur Einhaltung von Regeln und gesetzlichen Bestimmungen, genau wie der jeweilige Ausbildungsbetrieb.
Lehrlinge haben ein Recht darauf:
- in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden.
- das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten.
- unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden.
- vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden.
- die Berufsschule besuchen zu können.
Lehrlinge müssen:
- sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen.
- mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen.
- die Berufsschule besuchen.
- sich verpflichten, Betriebsgeheimnisse nicht weiterzugeben.
- dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.
Weitere Informationen findet man auch auf www.arbeiterkammer.at.